Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Green Deal

Klimadumping durch Billigimporte unterbinden

Internationaler Handel
Ulrich Graf
Ulrich Graf
am Mittwoch, 10.03.2021 - 08:35

Europas Bauern müssen hohe Standards erfüllen, gleichzeitig aber auf Weltmarktniveau mit Klimadumping-Ländern konkurrieren. Copa Präsidentin Christiane Lambert bezieht Stellung.

Das europäische Bündnis Copa Cogeca aus Bauern und Genossenschaften hat auf einen eklatanten Missstand im Green Deal hingewiesen. Während die Standards für europäische Bauern stetig nach oben geschraubt werden und damit die Produktion verteuern, gelangt gleichzeitig Ware aus Klimadumpingregionen auf den europäischen Markt. Damit werden die eigenen Standards massiv unterlaufen. Außerdem macht diese Marktkonstellation den europäischen Bauern das Leben schwer, weil sie mit diesen Billigprodukten preislich konkurrieren müssen.

Carbon Leakage: Wenn der CO2-Ausstoss sich lediglich verlagert

Der Grund dafür ist, dass die Landwirtschaft in den zurückliegenden Jahren zunehmend globalisiert wurde und der europäische Markt offen für nicht Nichtmitgliedsländer ist. Bei Getreide und Ölsaaten sind Russland, die Ukraine, Brasilien und Argentinien die Hauptkonkurrenten. Nur wenn diese Handelspartner in die europäischen Klimastandards eingebunden würden, wäre ein signifikanter Vorteil für das Klima zu erwarten. Ansonsten kommt es nur zu Verlagerungseffekten der Produktion in Klimadumpingländer, was dem Klima mehr schadet als es bringt.

Die Verlagerung der Produktion in Länder, die geringe oder keine Klimaauflagen haben und damit Kostenvorteile erzielen, nennt sich Carbon Leakage. Gegen die globale Erwärmung in Europa vorzugehen, ist damit eine Sache, die Handelspartner davon zu überzeugen, sich ebenfalls schnell und stark dafür einzusetzen, eine ganz andere.

Am Ende dieser Entwicklung könnte nach Befürchtungen von Copa-Präsidentin Christiane Lambert stehen, dass die europäischen Bauern nur noch kleine Mengen von Luxus-Lebensmitteln produzieren, während die Erzeugung von alltäglichen Lebensmitteln durch die Einfuhr von Produkten aus billigeren Ländern ersetzt wird, ohne im Hinblick auf die Klimaziele das Geringste zu erreichen. "Im Umkehrschluss könnten Landwirtinnen und Landwirte überall auf der Welt zur Erfüllung unserer Klimaschutz-Mission beitragen, wenn sie nur dazu ermutigt würden", so die Argumentation von Lambert. Und genau hier kommen der CO2-Handel und die EU-Handelspolitik ins Spiel.

CO2-Grenzausgleichssystem für Importware

"In diesem Sinne sind wir für die Einführung eines CO2-Grenzausgleichssystems für landwirtschaftliche Erzeugnisse unter der Voraussetzung, dass bestimmte Bedingungen erfüllt werden", sagt Lambert. Das Grundprinzip sei einfach: Durch die Erhebung einer Gebühr auf das durch importierte Güter generierte CO2 wird vermieden, dass deren Produktion in Länder mit geringeren Anforderungen verlagert wird.

Der Teufel steckt aber bekanntlich im Detail: Der Hauptmechanismus der europäischen Klimapolitik ist das seit 2005 bestehende Europäische Emissionshandelssystem (EHS), bei dem die Industrie für jede Tonne emittierten Kohlendioxids eine Abgabe zu zahlen hat. Dieses System, das nicht die Landwirtschaft betrifft, steht in der Kritik, weil es zur Vermeidung von Carbon Leaks, d. h. der Verlagerung europäischer Raffinerien oder Stahlwerke ins Ausland, freie Emissionsrechte vergibt, was den Preis für die Zertifikate auf dem europäischen Kohlenstoffmarkt senkt und damit die Wirksamkeit der Klimapolitik schmälert.

Um diesem Teufelskreis zu entkommen, wird in Europa die Abschaffung der kostenlosen Emissionsrechte diskutiert. Das System soll ersetzt werden durch das CO2-Grenzausgleichssystem. Dies sieht vor, dass ausländische Unternehmen, die in die EU exportieren den gleichen Preis für Emissionsrechte wie am europäischen Markt zahlen, auf Basis des bei der Produktion ausgestoßenen CO2. Dieser Ansatz hätte einen doppelten Vorteil, da dabei ein Beitrag zur Finanzierung der Klimaschutzpolitik geleistet wird und gleichzeitig unlauterer Wettbewerb und die Verlagerung von CO2-Emissionen vermieden werden.

Das CO2-Grenzausgleichssystem ist als Zusatz zum Emissionshandelssystem gedacht und ist eng damit verknüpft. Dem europäischen Plan nach soll es folglich auf alle oder auf bestimmte dem EHS unterliegende Sektoren angewendet werden und den Energiesektor und energieintensive Industriezweige abdecken, wie Strom, Zement, Aluminium, Ölraffinerien, Papier, Glas, Chemikalien und Düngemittel. Die Landwirtschaft würde also ausgenommen.

Wenn das Grenzausgleichssystem Düngemittelproduzenten einschließen und die Landwirtschaft ausschließen sollte, könnte sich aber eine fatale Situation ergeben.

In sich schlüssiges Konzept erforderlich

Wenn das CO2-Grenzausgleichssystem nicht auf landwirtschaftliche Erzeugnisse angewendet wird, sollten auch Düngemittel ausgenommen werden, so lautet die Position der Copa. Stickstoffdünger ist das wichtigste Betriebsmittel im Ackerbau und die Hauptvariable bei den Kosten im Getreide- und Ölsaatenanbau. Die Preise für Düngemittel in Europa sind jedoch bereits höher als in anderen Regionen, weil der Düngemittelmarkt durch Zölle und Antidumping-Maßnahmen geschützt ist. Die Kosten belaufen sich auf 600 Millionen Euro pro Jahr. Wenn dem ein CO2-Grenzausgleichssystem hinzukommt, würden die Düngemittelpreise explodieren, was die Kosten der landwirtschaftlichen Produktion in Europa weiter anheben und gleichzeitig importierte Lebensmittel wettbewerbsfähiger und attraktiver machen würde.

Das Grenzausgleichsystem nur auf die wichtigsten Rohmaterialien für den Ackerbau anzuwenden, würde das Gegenteil des gewünschten Effekts bewirken, und zwar eine massive Verlagerung landwirtschaftlichen Produktion aus Europa hinaus. "Kurz gesagt", so lautet das Urteil von Lambert, "kommt dies einer doppelten Bestrafung unserer Landwirtinnen und Landwirte gleich, was sich den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber schwer rechtfertigen lässt. Der Kern meiner Aussage ist: entweder muss die Landwirtschaft und ihre nachgelagerten Sektoren in einem zukünftigen CO2-Grenzausgleichssystem mitberücksichtigt werden, oder landwirtschaftliche Betriebsmittel und insbesondere Stickstoffdüngemittel müssen ausgenommen werden – andernfalls büßt unsere Landwirtschaft ihre gesamte Wettbewerbsfähigkeit ein."

Folgenabschätzung ist letztendlich entscheidend

Aus Sicht der Copa könnte das CO2-Grenzausgleichssystem als Maßnahme zur Vermeidung der Verlagerung von CO2-Emissionen in allen landwirtschaftlichen Sektoren dienen – unter der Voraussetzung, dass es im Einklang mit dem europäischen Zollsystem und den Erwartungen der Landwirtschaft steht. 

Eine endgültige Position zu diesem Vorschlag will Lambert von der Gesamtgestaltung, dem Umfang, der Verwaltung und der rechtlichen Tragweite abhängig machen. Deshalb ruft sie die EU-Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger dazu auf, eine sorgfältige Folgenabschätzung durchzuführen, damit alle Aspekte berücksichtigt werden können, die relevant sind für die Gestaltung eines politischen Instruments, welches die Interessen von Millionen von EU-Landwirtinnen und Landwirten widerspiegelt.

* Pflichtfeld. Mit der Anmeldung für den Newsletter haben Sie den Hinweis auf die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen. Sie erhalten den forstpraxis-Newsletter bis auf Widerruf. Sie können den Newsletter jederzeit über einen Link im Newsletter abbestellen.