Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat dabei für den Vorschlag der Europäischen Kommission votiert, der eine Übergangsfrist von zwei Jahren vorsieht.
Ziel des Bundesministeriums sei es, so ein Sprecher des BMEL, den Bleieintrag in die Umwelt zu verhindern. Umweltauswirkungen von Blei sollen minimiert werden. Deshalb habe das BMEL etwa bei der Novellierung des Bundesjagdgesetzes in diesem Sinne Änderungen für die Büchsenmunition auf nationaler Ebene vorgesehen. Gleichzeitig könne es nicht akzeptiert werden, dass ein Tier länger leidet, weil die Wirkung der Munition nicht unmittelbar zum Tod führt und es stattdessen qualvoll verenden muss.
Um diesem Aspekt des Tierschutzes bei der Debatte um bleihaltige Munition in Feuchtgebieten Rechnung zu tragen, hatten sich das BMEL und das Bundesumweltministerium (BMU) im Juli auf eine dreijährige Übergangsfrist geeinigt. Die EU-Kommission will allerdings an ihrem Vorschlag von zwei Jahren festhalten.