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Rechnungshof

Kein Subventionsbetrug beim LKV

Simon Michel-Berger Portrait 2019
Simon Michel-Berger
am Donnerstag, 10.10.2019 - 11:32

Der Bayerische Rechnungshof sieht aber noch Prüfungsbedarf. Rückforderungen sind möglich.

Landeskuratorium für tierische Veredelung

München - Der Verdacht auf Subventionsbetrug gegen das Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern (LKV) ist vom Tisch. Das bestätigten sowohl die Organisation selbst als auch das bayerische Landwirtschaftsministerium (StMELF) gegenüber dem Wochenblatt. Demnach habe das LKV die fehlenden Nachweise für Leistungsabrechnungen in Höhe von rund 1,7 Mio. € im Jahre 2013 zwischenzeitlich erbracht.

Offen bleibt, ob das LKV die Summe an das StMELF zurückbezahlen muss. Derzeit läuft eine Klage der Organisation vor dem Verwaltungsgericht gegen eine Rückforderung des Ministeriums. Laut LKV finde eine Vorerfassung statt, ob es zu einem Verfahren kommt oder nicht. Wie das StMELF bestätigte, behält es sich derzeit weitere Rückforderungen in Höhe von 2 Mio. € für 2014 vor, warte aber zunächst die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ab.

Parallel zum Streit zwischen Ministerium und LKV führt auch der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) eine zweiteilige Prüfung der Sachlage durch. Zum 4. Oktober wurde dabei die Untersuchung der Förderung des LKV beim Schwerpunkt Beratungsleistungen abgeschlossen. Auf Anfrage des Wochenblatts teilte der ORH mit, dass das LKV erst ab dem Förderjahr 2018 die seit 2013 in den Förderrichtlinien bzw. in den Nebenbestimmungen der Förderbescheide geltenden Auflagen weitgehend erfüllt habe. Dies sei eine wesentliche Ursache für Verzögerungen im Förderverfahren.

Auch stellten die Rechnungsprüfer strukturelle Probleme bei der bisherigen Bewilligungsstelle (bis Ende 2018), der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), fest. Diese waren beispielsweise die Personalausstattung und ein häufiger Personalwechsel. Seit 1. Januar 2019 ist die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die neue Bewilligungsstelle.

Der ORH hat festgestellt, dass die Prüfung der Verwendungsnachweise für die Jahre ab 2015 bis heute noch nicht abgeschlossen ist. Die zeitliche Länge des Verwaltungshandelns widerspreche den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Haushaltsführung. Demzufolge fehle für diese Förderzeiträume auch die endgültige förderrechtliche Würdigung in Form abschließender Bescheide. Wie die Rechnungsprüfer betonen sind Rückforderungen möglich, sofern das LKV für Fördertatbestände die zu beachteten Auflagen nicht erfüllt hat bzw. rückwirkend nicht mehr erfüllen kann. Der ORH weist außerdem darauf hin, dass trotz der seit Jahren fehlenden Nachweise durch das LKV und der noch offenen Prüfverfahren die LfL erstmals im Frühjahr 2018 Auszahlungen gegenüber dem LKV zurückbehalten habe.

Wann endgültige Klarheit über die Höhe der Rückforderungen herrscht, ist noch nicht abzusehen. Der ORH verweist darauf, dass nach Abschluss der laufenden Erhebungen zunächst noch eine weitere Prüfung zu anderen geförderten Leistungsbereichen des LKV stattfinden wird.