Bund und Länder versuchen derzeit händeringend nach einer Lösung, um den Abstimmungsfehler der Bundesländer über die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (Kastenstand) zu korrigieren. Diesen Lapsus hat das Bundeslandwirtschaftsministerium gegenüber dem Wochenblatt inzwischen bestätigt. Zuvor hatte den Fehler unsere Schwesterzeitschrift "agrarheute" aufgedeckt. Vermutlich werde es aber mindestens bis nächste Woche dauern, bis klar sei, auf welchem Weg eine Korrektur erfolgen könne, heißt es.
Im Juli wollten die Bundesländer eigentlich die Mindestgröße für die Abferkelbucht auf 6,5 m² festlegen. Da bei der Abstimmung aber offenbar zu viele Änderungsanträge aus den Ausschüssen und dem Plenum vorlagen, haben es die Länder versäumt, den entsprechenden Paragraphen wie gewünscht zu ändern. Vermutlich hat man in der Bundesratsverwaltung übersehen, die Ergebnisse der Arbeitspapiere korrekt in die Drucksache zu übertragen, mutmaßt man in Berlin. Korrekturlesen hat dann offenbar in der Eile nicht mehr stattgefunden.
Bisher gilt ohnehin alte Regelung
Tierschützer wie Vier Pfoten wittern indes Morgenluft, dass die Verordnung nochmals neu verhandelt wird und sie noch kürzere Übergangsfristen erreichen. Dabei haben die Bundesländer zuvor schon monatelang um einen Kompromiss gerungen.
Für die Schweinehalter hat dieser Fehler derzeit aber noch keine Auswirkungen. Denn die Verordnung ist nicht in Kraft. Daher gilt die bisherige Regelung. Damit beginnen auch keine Übergangsfristen von beispielsweise 8 Jahren für das Verbot von Kastenständen zu laufen.
Zudem muss die Kastenstandsverordnung noch von der EU notifiziert werden. Nach Auskunft einer BMEL-Sprecherin dauert das Notifizierungsverfahren "frühestens bis Dezember". Ob es sich durch den Fehler der Bundesländer verzögert, ist derzeit offen.