Niedersachsen und Bayern werden bei der nächsten Bundesratssitzung am Freitag (3. Juli) die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung unterstützen. Den Plenarantrag werden gemeinsam Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein als Tagesordnungspunkt 76 einbringen. Auch aus den grün-regierten Bundesländern kommen inzwischen Signale, dass sie morgen dem vorgelegten Kompromiss zustimmen werden. Damit dürfte es nach langem Hin und Her eine Mehrheit für die Verordnung.
Die Haltung von Sauen wird damit neu geregelt. Das bedeutet den Einstieg in die Gruppenhaltung und den Ausstieg aus der Kastenstandhaltung.
Bayerns Agrarministerin Michaela Kaniber kündigte gestern beim Vorstellen des Bayerischen Agrarberichts 2020 im Landtag an, dem Kompromiss zum Verbot der Kastenstandhaltung für Zuchtsauen zuzustimmen. Die Übergangsphase von acht Jahren sei akzeptabel und gebe den Landwirten Planungssicherheit. Bayerns Ferkelerzeuger stellte sie "lukrative Fördermöglichkeiten" in Aussicht.
Wichtiger Schritt für Tierschutz
Ähnlich sieht das auch Kanibers Kollegin aus Niedersachsen. „Ich bin erleichtert, dass wir nach monatelangem Ringen mit diesem Antrag endlich einen Kompromiss gefunden haben. Es ist ein wichtiger Schritt für den Tierschutz, die Haltungsbedingungen für die Sauen tiergerecht anzupassen. Jetzt bekommen die Sauenhalter endlich Rechts- und Planungssicherheit", so Niedersachsens Agrarministerin Barbara Otte-Kinast.
Die Neuregelungen seien allerdings vor allem für die bestehenden Betriebe mit großen Herausforderungen verbunden. Niedersachsen hält es daher für äußerst dringlich, für An- und Umbauten, die mehr Tierwohl für die Tiere bedeuten, schnell finanzielle Umsetzungshilfen zu schaffen. Dazu gehören laut Otte-Kinast auch geeignete Fördermöglichkeiten, um die Landwirte dabei zu unterstützen.
Tierschützern sind Fristen zu lang
Nicht zufrieden mit dem vorgelegten Kompromiss sind die Tierschützer. Der Deutsche Tierschutzbund kritisiert weiterhin die zu langen Übergangsfristen, der Ausklammerung des Abferkelbereiches und die unzureichende Umsetzung des „Magdeburger Urteils“. Er kündigt für morgen Proteste vor dem Bundesrat an.
Der Vorschlag sieht eine achtjährige Übergangsfrist vor, nach welcher der Kastenstand im Deckbereich abgeschafft und die Gruppenhaltung der Sauen etabliert werden muss.