Der Referentenentwurf zum Tierschutzgesetz von Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne) ist für Bayerns Agrarministerin Michaela Kaniber ein erneuter Beweis, was die Grünen mit der Tierhaltung wirklich vorhaben: Özdemir will die Nutztierhaltung in Deutschland abbauen, nicht umbauen.
Anders kann sich die CSU-Ministerin die viel zu kurze Übergangsfrist von fünf Jahren für Betriebe mit ganzjähriger Anbindehaltung und Kombihaltungen ohne Zugang zu Freigelände nicht erklären. In Bayern wären rund 11.000 Betriebe von dieser Regelung betroffen. Viele davon wären vermutlich gezwungen, aufzuhören. Das wäre knapp die Hälfte der bayerischen rund 25.000 Milchviehbetriebe. Kaniber fordert daher vom Bund, dass bayerische Betriebe ausreichend lange Übergangsfristen bekommen.
Bayerns Grüne sehen Kombihaltung als Fortschritt
In der Berliner Ampelregierung wird derzeit die Novelle des Tierschutzgesetzes beraten. Ein erster Entwurf sieht vor, dass die Anbindehaltung von Tieren ab 2028 verboten werden soll. Künftig soll zwar eine Kombihaltung möglich sein, allerdings zu höheren Haltungsstandards als bisher. So müssen sie im Sommer einen Zugang zur Weide sicherstellen. Ganzjährig ist mindestens zweimal in der Woche der Zugang zu einer Freifläche zu gewährleisten. Zudem ist die Kombihaltung nur für maximal 50 Rinder erlaubt. Das entspricht in einem Milchviehbetrieb mit 25 Kühen inklusive der Nachzucht.
Die bayerischen Grünen sehen dies aber als Fortschritt. „Im Koalitionsvertrag wurde die bayerische Besonderheit der Kombinationshaltung bislang nicht berücksichtigt. Jetzt gibt es eine Perspektive für Kombihalter, die die Tiere im Sommer auf der Weide halten – dafür haben wir uns im Bund stark gemacht“, so Fraktionschef der Grünen im Landtag, Ludwig Hartmann. Er hofft, dass in den aktuellen Verhandlungen die Ausstiegsfrist noch verlängert wird. Schließlich ist im Koalitionsvertrag von einer zehnjährigen Frist die Rede.
Kaniber lehnt höhere Auflagen ab
„Dass nur die Betriebe mit Ausnahmegenehmigung für Kleinbetriebe der Ökohaltung weiter Tiere in Anbindung halten dürfen, lehne ich ab“, gibt sie den Grünen Contra.
Für konventionell wirtschaftende kleine und mittlere bäuerliche Familienbetriebe müsse eine Kombihaltung ohne höhere Haltungsauflagen möglich sein. So wirtschafteten viele bäuerliche Familienbetriebe wirtschaften in sensiblen landschaftlichen Gebieten; insbesondere im Voralpenraum und Mittelgebirgslagen, begründet die CSU-Ministerin. „Sie erhalten und prägen unsere einmalige bayerische Kulturlandschaft. Da braucht es Sensibilität und keine zusätzlichen demotivierenden Aktionen, die nur zu einem Höfesterben führen.“
Bayern ist gegen Verbot der Anbindehaltung
Kaniber wirbt weiter für den bayerischen Weg. Den Ausstieg aus der ganzjährigen Anbindehaltung sieht sie als eine wichtige Herausforderung der bayerischen Milchwirtschaft. Ein generelles Verbot lehnt die Ministerin strikt ab. Sie setzt stattdessen darauf, die Betriebe beim Umstellen auf Laufstallhaltung oder Kombinationshaltung zu unterstützen und ihnen Wege der betrieblichen Entwicklung aufzuzeigen. „Wir setzen in Bayern gezielt auf Beratung und finanzielle Förderung. Vom Bund höre ich nur Vorschriften und nichts von Unterstützung“.