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Tierschutz

Kälbertransporte: Neuer Anlauf für längere Übergangsfristen

Josef koch
Josef Koch
am Dienstag, 14.06.2022 - 07:00

Agrarausschuss des Bundesrats befasst sich erneut mit Niedersachsens Antrag.

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Am Montag, 20. Juni, befasst sich der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz des Bundesrats erneut mit dem Mindesttransportalter von Kälbern. Grund ist ein Antrag Niedersachsens. Darin fordert das Land längere Übergangsfristen. Statt einem Jahr soll die Frist künftig drei Jahre betragen.

Im Januar diesen Jahres war die Beratung im Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz darüber bis zu einem Wiederaufruf vertagt worden. Niedersachsen hat jetzt die Wiederaufsetzung beantragt. Somit könnte noch vor der parlamentarischen Sommerpause eine Entscheidung getroffen werden.

Gleichschritt mit EU gefordert

Auf europäischer Ebene zeichnet sich laut niedersächsischem Ministerium ebenfalls wie in Deutschland eine Mehrheit für die Erhöhung des Mindesttransportalters für Kälber ab. „Die EU-Kommission hat eine Überarbeitung der Tierschutzgesetze bei Transporten bis Ende 2023 angekündigt.

Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, möchte die dortige CDU-Agrarministerin, im Gleichschritt vorangehen. „Außerdem müssen wir den Tierhaltern - auch in Anbetracht der schwierigen wirtschaftlichen Gesamtlage in der Tierhaltung - bei der Weiterentwicklung einer zukunftsfähigen Kälberhaltung ausreichend Zeit für die Anpassung einräumen", betonte Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast.

Mehr Zeit für Landwirte

Mit einer auf drei Jahre verlängerten Übergangsfrist besteht nach Otte-Kinasts Auffassung zusätzlich die Möglichkeit, Maßnahmen zu implementieren, um die Betriebe bei der Erweiterung der Haltungskapazitäten für die Kälber zu unterstützen und Beratungskonzepte zur Verbesserung der Kälbergesundheit weiter zu entwickeln.

Vor rund einem Jahr hatte der Bundesrat die Änderung der Tierschutztransportverordnung beschlossen. Demnach soll das Alter von bisher 14 auf 28 Tage bei Kälbern heraufgesetzt werden. Die Änderungen treten mit der einjährigen Übergangsfrist am 1. Januar 2023 in Kraft.

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