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Tierwohl

Kälbertransport: Bauernverband fordert Verschieben der Neuregelung

Josef Koch
Josef Koch
am Dienstag, 20.07.2021 - 08:47

Berufsstand fürchtet ansonsten Verwerfungen am Kälbermarkt und genehmigungsrechtliche Probleme für Milchbauern.

Kälberiglus-Reihe

Der Deutsche Bauernverband (DBV) warnt vor einem Inkrafttreten der Tierschutztransportverordnung, die der Bundesrat Ende Juni beschlossen hat. Der stellvertretende DBV-Generalsekretär Udo Hemmerling hat das Bundeslandwirtschaftsministerium aufgerufen, die Verordnung nicht zu verkünden. Er begründet dies in einem Schreiben an Staatssekretärin Beate Kasch, weil nach der Verordnung das Mindestalters für den Kälbertransport von 14 auf 28 Tage angehoben werden soll und Milchviehbetrieben nur eine Übergangszeit von einem Jahr eingeräumt werde. Die deutsche Verordnung liegt derzeit zur Notifizierung in Brüssel. Das könnte sich bis Herbst hinziehen.

Der Bauernverband befürchtet nach Berichten des Nachrichtendienstes Agra Europe erhebliche Marktverwerfungen, sollten die Regelungen in der vorliegenden Form in Kraft gesetzt werden. Hemmerling zufolge würde der innerdeutsche Transport von Kälbern der geänderten Tierschutztransportverordnung unterliegen, nicht jedoch der Export sowie der Transit von Kälbern. Ein solcher nationaler Alleingang sei umso unverständlicher, als derzeit bereits auf Brüsseler Ebene an Empfehlungen für eine Überarbeitung der EU-Transportverordnung gearbeitet werde.

DBV hält Übergangsfrist für zu kurz

Daneben erwartet Hemmerling erhebliche genehmigungsrechtliche Probleme infolge des Bundesratsbeschlusses. So sei „völlig unrealistisch“, innerhalb einer Übergangsfrist von einem Jahr von den zuständigen Stellen grünes Licht für rund 55 000 Änderungsanzeigen, Bau- oder Immissionsschutzgenehmigungen zu bekommen. Hinzu komme der Zeitbedarf für das Errichten neuer Kälberplätze. „Es darf nicht erneut passieren, dass Änderungen der Tierhaltungsbedingungen ohne Rücksicht auf das Genehmigungsrecht in Kraft treten“, schreibt der stellvertretende Generalsekretär. Er verweist dabei auf die Neuregelung der Kastenstände in der Sauenhaltung.

Schließlich beschädige der Beschluss der Länderkammer das Vertrauen in die Zuverlässigkeit der Weiterentwicklung der Nutztierhaltung. So seien die Milchviehhaltung ebenso wie die Kälberaufzucht und die Rindermast in die Empfehlungen der Borchert-Kommission einbezogen. In den Kriterienkatalogen gehe es neben den Haltungsbedingungen auch um das Thema Transport.

 

Mit Material von AgE
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