
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (25.5.) die Neufassung der Tierärztegebührenordnung beschlossen. Eingebracht hatte diese Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir.
Die Verordnung passt die tierärztlichen Leistungen an den veterinärmedizinischen Erkenntnisstand und die Gebührensätze an die wirtschaftlichen Erfordernisse für den Betrieb einer Tierarztpraxis an. Die Tierärztegebührenordnung ist zuletzt 1999 umfassend geändert worden. Die Neufassung der Tierärztegebührenordnung muss noch der Bundesrat beschließen. Sie wird voraussichtlich im Oktober 2022 in Kraft treten.
Bei Großteil der Leistungen steigen Gebühren
Für Tierhalter bringt sie aber Verteuerungen von bis zu 60% für einzelne Leistungen, so der Deutsche Bauernverband (DBV). Er lehnt die Novellierung der Gebühren ab. Ein Vergleich der Gebührenordnungen zeige, dass einzelne Gebühren um 60% erhöhten, andere um 20% sinken. Wie in der Gesetzesbegründung erläutert, sind für 84% der Leistungen Gebührenerhöhungen vorgesehen, nur bei 14% der Leistungen kommt es zu Vergünstigungen. Der DBV befürchtet daher, dass Landwirte in Zukunft für tierärztliche Leistungen mehr bezahlen müssen.
Diese Befürchtung bestätigt das Ministerium. Die Kosten für die Behandlung von Tieren werden überwiegend zwar steigen, jedoch ermöglicht das gleichzeitig den Fortbestand vieler Tierarztpraxen, heißt es in einer Pressemitteilung. Das erhöhe die Attraktivität der kurativen Tätigkeit, der tierärztlichen Notdienste und flächendeckenden tierärztlichen Nutztierbetreuung.
DBV: Höhere Gebühren alleine reichen nicht
Der DBV bezweifelt jedoch, dass höhere Gebühren allein ausreichen, um eine ausreichende Notdienstversorgung in der Nutztierpraxis sicherzustellen. Er verlangt von Bund und Länder zusätzliche Anreize zu schaffen, um das Berufsbild „Nutztierpraktiker“ attraktiver zu machen.
Die Anpassung der Gebührensätze erfolgt auf wissenschaftlicher Basis: Das BMEL hat bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) die Durchführung einer umfassenden Studie initiiert. Die Studie hat ergeben, dass die einfachen Gebühren nicht mehr ausreichen. Die Studie ist im November 2021 auf der Internetseite des BMEL veröffentlicht worden.
Josef Koch