Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber verteidigt den bayerischen Weg beim Insektenschutz. Daher hat sie vergangenen Freitag, zusammen mit ihren Länderkollegen aus Baden-Württemberg und Länderkollegin aus Niedersachsen, einen Brief an Bundeskanzlerin Merkel geschrieben. Kaniber sieht in engem Schulterschluss mit etlichen Ministern der Länder die aktuell diskutierte Umsetzung des Aktionsplanes Insektenschutz (API) der Bundesregierung kritisch.
Nach Auffassung der Länderressortchefs würden die diskutierten Verbote zu weitreichenden und unverhältnismäßigen Beschränkungen einer ordnungsgemäßen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung von Flächen in Natura 2000-Gebieten führen.
Wie Bayerns Ministerin auf Wochenblattnachfrage mitteilt, habe Bayern mit dem vom Volksbegehren selbst eingebrachten Weg Lösungen gefunden, wie Land- und Forstwirte im Einklang mit dem Naturschutzgedanken wertvolle Beiträge leisten können, um die Artenvielfalt zu stärken.
Bund darf Länderinitiativen nicht kaputt machen
Ähnlich wie in Baden-Würtemberg und Niedersachsen sieht Kaniber die erfolgreiche, breit getragene Lösungen in Bayern durch eine Bundesregelung gefährdet: „Bundesregelungen dürfen nicht fortschrittliche Landesinitiativen konterkarieren. Das droht nun aber teilweise mit den vorliegenden Vorschlägen."
Bayern sei es mit der Umsetzung des Volksbegehrens zur Artenvielfalt und dem Versöhnungsgesetz gelungen, mehr Insektenschutz maßgeblich über Förderprogramme und freiwillige Ansätze zu erreichen. Dazu wurden auch die Mittel für das Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) und das Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) auf zusammen 350 Millionen Euro aufgestockt. Außerdem wurden 100 Stellen für Wildlebensraum- und Biodiversitätsberater geschaffen, so Kaniber.
Sie kritisiert, dass mit der geplanten Umsetzung des API der bisher geltende Grundsatz aufgegeben werden soll, wonach ordnungsgemäße Land- und Forstwirtschaft nach guter fachlicher Praxis auch in Schutzgebieten möglich sein soll und muss. Bayern ist laut Kaniber sehr erfolgreich darin, besondere Umweltleistungen über den Weg der Förderung anzubieten. "Da wollen wir nicht von der Bundesumweltministerin diktiert bekommen, dass diese besonderen Umweltleistungen unserer Bauern jetzt über Verbote geregelt werden“, so die bayerische Agrarministerin.