Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Artenschutz

Insektenschutzgesetz: Das gibt es jetzt als Ausgleich

Josef Koch
Josef Koch
am Freitag, 04.02.2022 - 11:39

Bund und Länder haben sich auf Ausgleichsbeiträge für Insektenschutz-Auflagen in Natura2000-Gebieten geeinigt.

Mais_Herbizid

Die Hängepartie um den Erschwernisausgleich Pflanzenschutz neigt sich dem Ende zu. Bund und Länder haben sich nun auf Einzelheiten verständigt. Die Kompensation für Pflanzenschutzauflagen in bestimmten Schutzgebieten beträgt danach für Ackerflächen 382 Euro/ha und für Dauerkulturen 1.527 Euro/ha, berichtet Nachrichtendienst Agra Europe. Offen ist aber noch, wann Bayern für die neuen Maßnahme den Antragsstart ermöglicht.

Noch im Februar soll der zuständige Planungsausschuss (PLANAK) die Aufnahme des neuen Fördergrundsatzes in den Rahmenplan 2022 bis 2025 der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) im Umlaufverfahren beschließen. Für die Maßnahme stellt der Bund 65 Mio. Euro im Jahr zur Verfügung. Wie in der GAK üblich erstattet der Bund den Ländern 60 % der von ihnen geleisteten Ausgaben. Ursprünglich sollten Bund und Länder Ende 2021 die Fördergrundsätze dazu verabschieden.

Ausgleich für Herbizidverbote

Mit dem Erschwernisausgleich Pflanzenschutz, der im Zusammenhang mit dem Insektenschutzgesetz vereinbart wurde, wollen Bund und Länder wirtschaftliche Nachteile ausgleichen, die landwirtschaftlichen Betrieben durch Beschränkungen beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln innerhalb von Natura 2000-Gebieten entstehen.

Dabei geht es insbesondere um Naturschutzgebiete, Nationalparke und gesetzlich geschützte Biotope. In diesen Gebieten ist mit der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung der Einsatz von Herbiziden grundsätzlich verboten. Untersagt sind auch bienen- und bestäubergefährliche Insektizide. Die geänderte Anwendungsverordnung trat im September 2021in Kraft.

Brüssel muss noch grünes Licht geben

Sobald der PLANAK-Beschluss vorliegt, muss der neue Fördergrundsatz der Europäischen Kommission zur Notifizierung vorgelegt werden. Die zuständige Brüsseler Generaldirektion Wettbewerb hat dann zwei Monate Zeit zur Prüfung.

Obwohl man auf deutscher Seite nicht mit Problemen rechnet, wird es grünes Licht aus Brüssel damit nicht vor Ende April geben. Dann liegt es an den Bundesländern, wie schnell sie die neue Fördermaßnahme anbieten. Die Zeit könnte knapp werden. Eine Übertragung von nicht ausgeschöpften Mittel auf das nächste Jahr ist nicht zulässig.

Mit Material von AgE
Jetzt die digitale Wochenblatt-Ausgabe für nur 1€ testen!
Digitale Ausgabe!
agrarheute_magazin_composing
Auch interessant