Bundesagrarministerin Julia Klöckner geht fest davon aus, dass ab 1. Januar 2022 Landwirte, den Erschwernisausgleich erhalten können. Der geplante finanzielle Ausgleich ist für Einkommenseinbußen und Einschränkungen durch die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (Insektenschutzgesetz) vorgesehen.
Derzeit laufe die EU-Notifizierung für den "Erschwernisausgleich Pflanzenschutz“ bestätigte die Ministerin beim Treffen der Länderagrarminister (AMK) in Dresden (1.10.). Sie werde bis Jahresende abgeschlossen sein. Der Ausgleich ist in der der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) verankert.
Die Bundesländer benötigen eine schnelle Notifizierung in Brüssel. Nur so könne sichergestellt werden, dass die sie die Förderkonditionen kennen würden und in die Antragstellung aufnehmen könnten, heißt es in dem entsprechenden AMK-Beschluss. Darin fordern die Ressortchefs, auch Flächenkulissen außerhalb der Natura 2000-Kulisse zu berücksichtigen. Das betrifft insbesondere Flächen in Naturschutzgebieten. Die EU müsse auch hier einen angemessenen Ausgleich für betroffene Betriebe ermöglichen.
Länder wollen Übertragbarkeit des Ausgleichs
Schließlich spricht sich die Agrarministerkonferenz dafür aus, Mittel des Erschwernisausgleichs, die 2022 nicht ausgegeben werden können, in das Jahr 2023 zu übertragen. Bekräftigt wird die Notwendigkeit, die Mittel über 2022 hinaus zu verstetigen. Der Bund stellt im kommenden Jahr in der GAK 65 Mio. Euro für den „Erschwernisausgleichs Pflanzenschutz“ bereit. Darauf hatten sich die Koalitionsfraktionen auf Initiative der CDU/CSU im Insektenschutzpaket verständigt.
Die Mittel müssen die Länder kofinanzieren, somit erhöht sich der Förderrahmen auf etwa 105 Mio. €. Zusammen mit den Mitteln aus dem Sonderrahmenplan stehen rund 250 Mio. € für den Insektenschutz zur Verfügung.