Annette Seehaus-Arnold, Präsidentin des Deutschen Berufs und Erwerbs Imker Bund (DBIB) sieht eine Ungleichbehandlung. Für die Landwirtschaft und ihre große Bedeutung für die Ernährungssicherheit geben die EU und Deutschland jedes Jahr milliardenschwere Subventionen aus, vor allem als Grundsicherung in Form von Direktzahlungen. Darüber hinaus erhalten Landwirte für zusätzlich erbrachte Öko- und Gemeinwohlleistungen viele weitere Förderzahlungen.
„Vor diesem Hintergrund ist es als Skandal zu bezeichnen, dass Berufsimker als einziger Betriebszweig in der Landwirtschaft von diesen Subventionen seit Jahren ausgeschlossen werden. Hobby-Bienenhalter hingegen werden vom Staat gefördert, z.B. durch Steuerbefreiungen und viele weitere Unterstützungen. Nachvollziehbare Gründe für diese systematische Ungleichbehandlung der Berufsimker gibt es nicht. Denn umgekehrt werden Berufsimker durchaus wie normale Landwirte behandelt, z.B. wenn es um die Steuer- und Sozialversicherungspflicht geht“, beschreibt Seehaus-Arnold die für Berufsimker unbefriedigende Situation.
Freibetrag für Landwirte, von dem auch Imker profitieren, droht wegzufallen
Nun droht auch noch die kleine Steuererleichterung durch den Freibetrag für Land- und Forstwirte, der auch von Berufs- und Erwerbsimker als Teil der Landwirtschaft in Anspruch genommen werden kann, in Höhe von 900 Euro wegzufallen. Denn in der Beschlussvorlage für die 30. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Deutschen Bundestags am 21. Mai 2021 wird unter dem Tagesordnungspunkt 7 in der Vorlage des Bundesministeriums der Finanzen dieser Freibetrag in seiner jetzigen Fassung in Frage gestellt. Der Bundesrechnungshof hält diesen Freibetrag schon seit längerem für rechtlich bedenklich gegenüber anderen Einkunftsarten. Darum fordert der Bundesrechnungshof die Abschaffung seit August 2020. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat hierzu bisher noch keinen Vorschlag präsentiert.
Auch wenn zur Zeit noch davon auszugehen ist, dass dieser Freibetrag bis zu den Bundestagswahlen im September nicht angetastet wird, so sieht der Deutsche Berufs und Erwerbs Imker Bund diese Steuererleichterung zukünftig auch noch dahinschwinden. Deshalb hat der Deutscher Berufs und Erwerbs Imker Bund diese Woche erneut seinen Antrag auf komplette Steuer- und Abgabenbefreiung für die deutschen Berufs- und Erwerbsimkereien beim Bundesministerium der Finanzen und beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft vorgetragen.
Bestäubungsleistung wird nicht honoriert
Die Lage der Berufsimker muss daher nach Einschätzung der Präsidentin als prekär bezeichnet werden. Denn ihre Existenz hänge fast ausschließlich von den Honigerträgen ab, dabei sei der Wert der bisher kostenlos erbrachten Bestäubungsleistung etwa 1000 Mal so groß wie der Wert des Honigertrags.
Schon ein schlechtes Ertragsjahr oder ein Schaden durch pestizidbelasteten Honig können daher für Berufsimker den Ruin bedeuten, und dass obwohl ihre Honigbienen auch in solchen Fällen die Bestäubungsleistung erbringen.
Zur Besserstellung fordern die Berufsimker
Sofortige Implementierung von Subventionen und Förderprogrammen für Berufsimker im Rahmen der aktuellen GAP-Verhandlungen und damit eine Gleichstellung mit der restlichen Landwirtschaft!
- Zahlung einer Grundsicherung für Berufsimker in Anerkennung ihres Beitrages bei der Bestäubung und damit Erzeugung von Nahrungsmitteln (GAP-Mittel aus der ersten Säule)!
- Zahlung von Subventionen an Berufsimker als Anerkennung für die Förderung der natürlichen Biodiversität durch die Bestäubungsleistung der Honigbienen außerhalb landwirtschaftlicher Flächen (GAP-Mittel aus der zweiten Säule /Eco-Schemes)!
- Gleichstellung der Berufsimker mit den anderen Zweigen der Landwirtschaft auch in vielen weiteren Bereichen wie: Entschädigungen bei Ertragseinbußen; Jung-Berufsimkerförderung bei Übernahme oder Neuaufbau einer Berufsimkerei (analog zur Junglandwirteförderung); Etablierung eigenständiger Investiver Maßnahmen , die in Höhe und Umfang an die Gegebenheiten in Berufsimkereien ausgelegt sind.
Maßnahmen zum Erhalt der Bienen
Der DBIB fordert zum Schutz und Erhalt der Bienen:
- Keine Notfallzulassungen für bereits verbotene und bienenschädliche Pflanzenschutzmittel.
- Verschärfte Zulassungsverfahren bei neuen sowie verschärfte Anwendungsbestimmungen für bereits zugelassene Pflanzenschutzmittel.
- Sofortiges und vollumfängliches Pflanzenschutzmittel-Verbot in allen Bereichen, die nicht ernährungsrelevant sind.
- intensive Förderung einer pflanzenschutzmittelfreien, möglichst ökologischen und damit bienenfreundlichen, biodiversitätsfördernden und lebensraumerhaltenden Landwirtschaft!