"Die verpflichtende Herkunftskennzeichnung muss auch Milch und Milchprodukte umfassen. Schließlich erwarten die österreichischen Verbraucher schon längst eine ehrliche und gesicherte Information, woher diese Erzeugnisse stammen, zumal damit auch die höheren Produktionsstandards umfassend angesprochen werden können." Dies erklärt Helmut Petschar, Präsident der Vereinigung Österreichischer Milchverarbeiter. Am Mittwoch dieser Woche (27.1.) hatte Gesundheitsminister Rudolf Anschober seinen Entwurf zur Herkunftskennzeichnung vorgelegt.
Dieser Entwurf sieht keine Herkunftskennzeichnung für Milch und Milchprodukte vor, sondern nur für Rindfleisch- und Eiprodukte in Gemeinschaftsverpflegungen und Gastronomie, nicht aber für verarbeitete Produkte. "Viele EU-Mitgliedstaaten sind hier bereits viel weiter und sehen, wenn auch zeitlich befristet, eine nationale Herkunftskennzeichnung für Milchprodukte vor. Hier auf neue EU-weite Regelungen zu warten, wird als zu defensiv und mutlos gesehen", so Petschar.
Drängen auf europäische Lösung
Für die Landwirtschaftskammer (LK) OÖ ist der Entwurf ein Schritt in die richtige Richtung, sie fordert aber auch eine Umsetzung für verarbeitete Produkte und die Einbeziehung der Lebensmittelverarbeiter.
"Die EU-rechtlichen Hürden sind uns bewusst, aber wir werden weiterhin mit aller Vehemenz auf europäischer Ebene darauf drängen, dass eine Herkunftskennzeichnung in verarbeiteten Produkten und in der Gemeinschaftsverpflegung unter anderem von Schweinefleisch, Geflügel und Milch langfristig möglich wird", verspricht LK- Präsidentin Michaela Langer-Weninger.
In einer Umfrage der Landwirtschaftskammer vom Sommer 2020 wurde die Einführung einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung bei Lebensmitteln von 99% der oberösterreichischen Bäuerinnen und Bauern als wichtig und von 94% sogar als sehr wichtig eingestuft. Nach einer Motivanalyse der Agrarmarkt Austria erachten aber auch 90% der heimischen Konsumenten die österreichische Herkunft bei Lebensmitteln als wichtig.
Da die Lebensmittelkennzeichnung auf EU-Ebene sehr strikt geregelt ist und nur einen sehr engen Spielraum für nationale Maßnahmen lässt, ist dies laut Gesundheitsminister Anschober der erste Versuch einer Ausweitung der Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln in Österreich, dem weitere folgen werden.
„Europarechtlich ist vorgeschrieben, dass wir der EU-Kommission den Entwurfstext vorab übermitteln, dann beginnt eine dreimonatige Stillhaltefrist. Sollte es keine Einwände geben, wären wir hier einen großen Schritt in Richtung Transparenz für die Konsumentinnen und Konsumenten weiter“, so Anschober.
Auch auf europäischer Ebene zahle sich der österreichische Einsatz aus, meint der Gesundheitsminister. Die Europäische Kommission hat angekündigt, bis Ende 2022 Vorschläge für eine EU-weite Herkunftskennzeichnung im Rahmen der „Farm to Fork-Strategie“ vorzulegen.