Die Bundesregierung setzt bei der nationalen Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln weiter auf eine europäische Regelung, schließt aber eine nationale Lösung nicht aus. Das hat die Parlamentarische Staatssekretärin vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Dr. Ophelia Nick, am Mittwoch (16.2.) in der Fragestunde des Bundestages bekräftigt.
Die Grünen-Politikerin verwies auf die Ankündigung der EU-Kommission in der Farm to Fork-Strategie, eine Erweiterung der verpflichtenden Herkunftskennzeichnung für bestimmte Lebensmittel zu prüfen und bis zum vierten Quartal 2022 einen Vorschlag vorzulegen. Dies wolle man abwarten. Die Bundesregierung behalte sich allerdings vor, eine nationale Lösung in Betracht zu ziehen, „wenn eine befriedigende Lösung auf EU-Ebene ausbleibt“, erklärte die Staatssekretärin. Sie ist überzeugt, dass eine EU-weit einheitliche gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Unternehmen schaffe.
Stegemann führt Beispiel Frankreich an
Unions-Agrarsprecher Albert Stegemann war mit den Antworten der Staatssekretärin nicht zufrieden. Warum warte die Bundesregierung auf Vorgaben aus Brüssel statt eigene Ziele zu definieren und zeitnah umzusetzen?, fragte er. Die Ampelregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag die verpflichtende Herkunftskennzeichnung angekündigt. Laut Stegemann ist es nicht einzusehen, warum Frankreich eine nationale Herkunftskennzeichnung jetzt verbindlich einführen könne, Deutschland aber nicht.
In Frankreich müssen ab März Restaurants und Kantinen die Herkunft des angebotenen Schweine-, Geflügel- und Lammfleisch angeben. „Diese Zeit haben aber gerade viele Schweinehalter in Deutschland nicht“, mahnte der CDU-Politiker.
SPD und Grüne haben Verbraucher im Blick
Grundlage der Diskussion im Agrarausschuss war der Bericht der EU-Kommission an das Europäische Parlament zur Bewertung der verpflichtenden Angabe des Ursprungslands oder Herkunftsorts von Schweine-, Geflügel-, Schaf- und Ziegenfleisch. Die Parteien der Regierungsfraktionen waren sich einig, dass die seit 2015 bestehenden Herkunftsbezeichnungen ausgebaut werden sollten.
Die SPD-Fraktion unterstrich das wachsende Interesse der Verbraucher an der Herkunft von Lebensmitteln. Seit Jahren steige das Bewusstsein für mehr Tierschutz bei der Nahrungsmittelproduktion, und das nicht nur bei jungen Verbrauchern. Für Bündnis 90/Die Grünen haben EU-Verbraucher einen Anspruch auf Informationen, wo etwas produziert werde. Dieser Transparenzanspruch gelte für nahezu alle Produkte, demnach auch für landwirtschaftliche Erzeugnisse.
FDP will bessere Nachverfolgung
Die FDP-Fraktion verwies auf die Nachverfolgung, die verbessert werden solle. Vor allem bei der Aufzucht von Ferkeln kämen die Tiere meistens von Züchtern aus benachbarten Staaten. Dabei würden hierzulande strengere Vorgaben gelten, wie die betäubungslose Ferkelkastration, die in Deutschland seit 2021 verboten ist. Ähnlich verhalte es sich mit dem Schreddern von Küken, diese Maßnahme sei in Deutschland seit Anfang 2022 gesetzlich untersagt.
Der AfD-Fraktion fehlten in der Debatte die Wildtiere, diese gelte es in die EU-Überlegungen aufzunehmen, da Wildfleisch in der Regel direkt aus der Region stamme und deswegen die Definition dieses Begriffes genau gefasst werden müsse. Die Fraktion Die Linke forderte die Bundesregierung auf, die Haltungskennzeichnungen möglichst einheitlich zu gestalten. Eine solche Maßnahme sei auch auf EU-Ebene wünschenswert, wenngleich das noch Zeit brauche.