Greeningflächen für Futternutzung frei gegeben


Einige Regionen in Bayern dürfen ab 1. Juli brachliegende Flächen, die als Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) beantragt wurden, beweiden lassen oder zur Futtergewinnung verwenden.
Einige Regionen in Bayern dürfen ab 1. Juli brachliegende Flächen, die als Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) beantragt wurden, beweiden lassen oder zur Futtergewinnung verwenden.