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Tierfutter

Greeningflächen für Futternutzung frei gegeben

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Ulrich Graf
Ulrich Graf
am Freitag, 29.06.2018 - 13:50

Einige Regionen in Bayern dürfen ab 1. Juli brachliegende Flächen, die als Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) beantragt wurden, beweiden lassen oder zur Futtergewinnung verwenden.