Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums hat die Fläche für Gewässerrandstreifen im Jahr 2021 nochmals deutlich zugenommen. Infolge des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ wurde im Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) ein Verbot der acker- und gartenbaulichen Nutzung in einer Breite von mindestens fünf Metern an bestimmten Gewässern verankert. Diese Einschränkung für die Landwirte wird mit 500 Euro pro Hektar ausgeglichen. Die Zahlung für 2021 sei nach Abschluss der erforderlichen Kontrollen noch für Ende dieses Jahres vorgesehen, heißt es.
Bereits Ende Juli hat das Ministerium an Landwirtinnen und Landwirte die Ausgleichszahlungen für Gewässerrandstreifen im Jahr 2020 ausgezahlt. Dabei erhielten über 8.000 Betriebe einen Betrag von insgesamt rund 700.000 Euro. Gewässerrandstreifen sind laut Ministerium nicht nur ein zentrales Element beim Gewässerschutz, sondern bieten auch sehr gute Lebensräume für viele Insekten.