Berlin - Landwirtschaftliche Flächen mit einer Hangneigung von durchschnittlich mindestens 5 % müssen künftig einen 5 m breiten Gewässerrandstreifen mit ganzjährig begrünter Pflanzendecke aufweisen. Dies sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vor, den das Bundeskabinett vergangene Woche beschlossen hat.
Gewässer: An Hängen Randstreifen begrünen


Der Bund will bis Jahresende das Wasserhaushaltsgesetz verschärfen.