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Gasumlage: Aiwanger hält Verordnungsentwurf für Murks

Josef Koch
Josef Koch
am Donnerstag, 25.08.2022 - 09:44

Gasumlage soll laut Bayerns Wirtschaftsminister auch für Biogas fällig sein. Fachverband prüft Entwurf dazu noch. Das sagt das Bundeswirtschaftsministerium dazu.

Aiwanger-Helm

Als „schlechten Scherz der Bundesregierung“ sieht Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (FW), dass auch heimisches Biogas von der Gasumlage betroffen sein soll. Ein solcher „gesetzgeberischer Murks sucht seinesgleichen,“ wettert Aiwanger gegen den grünen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck.

Die Umlage von 2,419 ct/kWh führt der Bund ab 1. Oktober ein, um die Verteuerung von Erdgas aus Russland für die Importeure abzupuffern.

Bundestagsabgeordnete sind gegen zusätzliche Belastung

Derzeit prüft der Fachverband Biogas die entsprechende Verordnung auf Herz und Nieren, da zur Gasumlage für Biogas bisher keine eindeutigen Aussagen in Berlin vorlägen.

Sollte tatsächlich der Bund für Biogas eine Umlage einführen wollen, dürfte dies kaum den Bundestag überstehen. So schlossen die Abgeordneten im Klimaschutzausschuss des Bundestags weitere zusätzliche Belastungen für Biogas aus.

Potentiale bäuerlicher Biogasanlagen ausschöpfen

Nach Auffassung Aiwangers ist alles zu tun, um die Potenziale von bäuerlichen Biogasanlagen auszuschöpfen, beispielsweise für Biomethan-Tankstellen. Die müssten jetzt endlich einen Preisvorteil ausspielen können im Vergleich zum importierten fossilen Erdgas und eher bezuschusst als bestraft werden.

„Diese Gasumlage auf Biogas ist genauso unsinnig als würden Windräder eine CO2-Abgabe zahlen müssen. Wenn der Bund das nicht schnellstens korrigiert, werden die Betreiber von heimischen Biomethananlagen auf die Barrikaden gehen“, warnt er.

Das sagt das Bundeswirtschaftsministerium dazu

Auf Nachfrage des Wochenblatts teilt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) mit, dass nur Biogas von der Umlage betroffen ist, das zu Biomethan aufbereitet und in das allgemeine Gasnetz fließt. Dies umfasst laut BMWK aber nur einen kleinen Teil der Biogaserzeugung.

Aus Sicht des BMWK gibt es keinen Anlass für die Erdgasversorger, auch die Tarife für Biomethan aufgrund der Umlage zu erhöhen. Angemessen wäre eine Wälzung der Umlage allein auf den Erdgaspreis. Allerdings entscheiden die Gasversorger, ob, in welcher Höhe und bei welchen Endkunden sie die Umlage erheben.

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