Kaum hat die Expertenkommission in Berlin ihre Pläne zur Gaspreisbremse vorgeschlagen, hagelt es Kritik aus Bayern.
„Die Gaspreisbremse kommt zu spät, der Energieswitch wurde vergessen. Betriebe gehen pleite und das Gas geht trotzdem aus,“ warnt Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. Aus Sicht Aiwangers werden die angekündigten Hilfsprogramme für die aktuell hohen Energiekosten ab Dezember kaum greifen. „Ein Gaspreisdeckel von meinetwegen 8 Cent für alle hätte am 1. Oktober schon in Kraft treten müssen und können, wenn die Bundesregierung nicht monatelang geschlafen hätte."
Außerdem müsse unbedingt der Wechsel von Gas auf andere Energieträger wie Öl oder Biomasse bei Wirtschaft und Privatverbrauchern finanziell unterstützt werden, sonst gehe uns das Gas aus, befürchtet Aiwanger.
Zuschuss nur für Erdgaslieferungen
Nach den Plänen der Expertenkommission Gas und Wärme soll es Einmalzahlung für Gas- und Fernwärmekunden für den Dezember geben. Basis dafür ist der Gasverbrauch im September. Erfasst sind dabei alle Haushalte und kleine und mittelständische Unternehmen, so auch Landwirte.
Voraussetzung ist jedoch der Bezug von Erdgas. Wer Flüssiggas bezieht, bekommt kein Geld vom Staat. Außerdem gilt für Flüssiggas auch kein auf 7% verringerter Mehrwertsteuersatz, wie ihn der Bundesrat am Freitag (7.10.) beschlossen hatte.
Greift Bremse ab März 2023 auch für Landwirte?
Die Einmalzahlung sehen die Experten als „finanzielle Brücke“ bis die Gaspreisbremse ab Anfang März 2023 greift. Von da ab bis mindestens Ende April 2024 soll es für 80% der Grundmenge an Gas einen staatlich garantierten Bruttopreis inklusive aller staatlich veranlassten Preisbestandteile von 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh) geben. Damit bekämen Erdgaskunden praktisch monatlich einen staatlichen Zuschuss zur Abschlagszahlung, wenn der Gaspreis über 12 Cent/kWh liegt. Oberhalb dieses Kontingents müssen Kunden jedoch die Marktpreise bezahlen.
Offen ist derzeit noch, ob und inwieweit Landwirte und Unterglasbetriebe von der Bremse ab März 2023 profitieren. Aus gut informierten Kreisen ist zu hören, dass man die konkrete Ausgestaltung und EU-rechtlich Prüfung abwarten müsse. Derzeit gilt für den Energiesektor nach dem EU-Recht eine Obergrenze von 62.000 €. Aus Brüssel ist zu hören, dass EU-Kommission diese erhöhen möchte. Dennoch scheint auf den ersten Blick für viele Landwirte trotz der Obergrenze noch Luft zu sein. Allerdings will der Bund ja auch beim Strom eine Preisbremse prüfen.
Für Fernwärmekunden soll analog zum Gaspreis ein garantierter Bruttopreis von 9,5 Cent/kWh gelten. Er gilt wiederum für ein Grundkontingent von 80 Prozent des Verbrauchs.
Laut Regierungssprecher Hebestreit will der Bund die Gaspreisbremse zügig umsetzen. Ende kommender Woche will der Bund mit den Ländern darüber beraten.