Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Erneuerbare Energie

Gasembargo: Habeck vergisst Biogasanlagen

Josef koch
Josef Koch
am Dienstag, 31.05.2022 - 14:53

Grüner Wirtschaftsminister will lieber Kohlekraftwerke länger laufen lassen, statt Potential von Biogasanlagen zu nutzen. Vorwurf einer Gnadenfrist für Kohlekraftwerke.

Habeck-G7

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck will Gas sparen. So sollen bei einem möglichen Gasmangel Kohlekraftwerke mehr Strom erzeugen, um nicht Gas dafür zu verwenden. So sieht es der Entwurf für ein Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz vor. Er soll bereits kommende Wochen im Bundestag behandelt werden.

Doch Bioenergie kommt da so gut wie nicht vor. Habeck lasse die Potentiale von Biogasanlagen für die Strom- und Wärmeerzeugung völlig außer Acht, monieren die Trägerverbände der Biogasbranche.

Für Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB), liest sich der Entwurf wie eine „Gnadenfrist für Kohlekraftwerke“. Dabei könnten Biogasanlagen kurzfristig rund 20 Prozent mehr Gas erzeugen. Das entspricht laut HBB zusätzlich 19 TWh oder 7,2 TWh Strom.

Aktuell verfügen in Deutschland Biogas- und Biomethan-BHKW über 5,8 Gigawatt (GW) Leistung. Davon dienen jedoch 2 GW der flexiblen Strombereitstellung und sind deshalb nicht ausgelastet. Die dadurch eingesparten Gasmengen entsprechen knapp vier Prozent der vor dem Krieg aus Russland importierten Erdgases.

Diese Änderungen schlägt die Branche vor

Um dieses Potenzial zu heben, sollten laut Rostek regulatorische Einschränkungen für eine Erhöhung der Energieproduktion kurzfristig und befristet ausgesetzt werden.

Zum einen kann die sogenannte Höchstbemessungsleistung ausgesetzt sowie mehr Flexibilität für den Erhalt des Güllebonus zugelassen werden. Ebenso plädiert die Branche dafür, die Obergrenze der Sondervergütungsklasse für Güllevergärung dauerhaft anzuheben. Diese Punkte könnte Habeck noch in der aktuellen EEG-Novelle ändern, so Rostek.

Daneben gibt es weitere genehmigungsrechtliche Stellschrauben im Baugesetzbuch sowie im Bundesimmissionsschutzgesetz, wie befristetes Aussetzen von Beschränkungen für baurechtlich privilegierte Biogasanlagen oder befristete Lockerung der Pflicht zur Genehmigung wesentlicher Änderungen.

Jetzt die digitale Wochenblatt-Ausgabe für nur 1€ testen!
Digitale Ausgabe!
agrarheute_magazin_composing