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EU-Agrarpolitik

GAP: Nachteile für Grünland- und Biobetriebe

Josef Koch
Josef Koch
am Freitag, 11.06.2021 - 08:27

Mit den beschlossenen GAP-Gesetzen sind Bauern-, Öko- und Umweltverbände unzufrieden. Sie fordern dringend Nachbesserungen.

Spiering-Rainer-SPD-Bundestagsfraktion

Nur wenig geändert haben die Bundestagsabgeordneten, als sie am Donnerstagabend (10.7.) die Gesetze zur nationalen Umsetzung der EU-Agrarreform (GAP) verabschiedet haben. Lediglich um Agroforstsysteme auf Grünland wurde die vorliegenden Entwürfe zu den Öko-Regelungen erweitert. Indes bleiben bei der Weidetierprämie Milchkühe weiter außen vor. Auf Grünlandflächen bleibt es bei den bisher vorgesehenen Maßnahmen für Extensivierung oder Altgrasstreifen.

Laut SPD-Agrarsprecher Rainer Spiering ist die Weideprämie für Milchkühe am Widerstand der Union gescheitert. Die SPD konnte sich mit ihrer Forderung nicht durchsetzen. Indes hätte eine undifferenzierte Grünlandförderung demgegenüber nur einen hohen Mittelabfluss bei geringem Nutzen bewirkt und wäre den Ergebnissen der Agrarministerkonferenz (AMK) zuwidergelaufen, so Spiering. 

Heidl verlangt Förderung von Kleinflächenstrukturen

Hecken-Bayern-Landschaft

Für Bayerns Bauern haben die Beschlüsse Folgen für Agrarumweltprogramme, besonders fürs Kulap. BBV-Präsident Walter Heidl fordert daher, zu verhindern, dass die bewährten Maßnahmen der Agrarumweltprogramme ausgehebelt werden. Die Umschichtung von einkommenswirksamen Direktzahlungen in die zweite Säule wird künftig um das 2,5-fache erhöht. „Jeder Euro mehr Umschichtung fehlt den Landwirten erst einmal. Deshalb müssen die Bundesländer dieses Geld in der zweiten Säule vollständig für Maßnahmen und Programme verwenden, die wiederum der Landwirtschaft zugutekommen“, fordert Heidl.

In Bayern müssten dann zum Beispiel eine Unterstützungsmaßnahme für „Kleinflächenstrukturen“, eine Aufstockung der Förderung benachteiligter Regionen und der Berggebiete, ein breites Paket an praxistauglichen und zugleich differenzierten Maßnahmen Tierwohlfördermaßnahmen oder auch Maßnahmen zum Humusaufbau und zur Verbreitung des Einsatzes der Präzisionslandwirtschaft auf den Flächen umgesetzt werden.

DBV kritisiert mangelhafte Ausgestaltung der Öko-Regelungen

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Der Präsident des Deutschen Bauernverbands (DBV), Joachim Rukwied, bewertet den Beschluss daher kritisch. Er hält die Ausgestaltung der neuen Öko-Regelungen (Eco Schemes) noch immer für mangelhaft. Damit die Öko-Regelungen Erfolg haben, müssen laut Rukwied die konkreten DBV-Verbesserungsvorschläge aufgegriffen werden. Das betreffe vor allem zusätzliche Optionen für Grünland sowie eine Verbesserung von finanziellen Anreizen.

Wichtig sei, so der DBV-Präsident, dass bewährte Agrarumweltmaßnahmen der 2. Säule und die Öko-Landbauförderung nicht gefährdet werden. „Notwendig ist eine Korrektur bei den Eco Schemes noch in diesem Herbst, mit dem Ziel, grundsätzlich allen Landwirten in Deutschland ein passendes und attraktives Angebot für Agrarumweltmaßnahmen zu machen,“ fordert Rukwied.

AbL beharrt auf Weideprämie für Milchkühe

MR_Weide-Fleckvieh

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft hat kein Verständnis dafür, dass Milchviehbetriebe mit Weidegang mit ihrer Grünlandfläche von den Öko-Regelungen ausgeschlossen bleiben sollen. "Damit wird es in der kommenden Förderperiode kaum gelingen, das große Potenzial des Grünlands für den Arten-, Klima-, und Tierschutz zu heben," meint Ottmar Ilchmann, Sprecher der AbL für Milchmarktpolitik und Milchbauer in Ostfriesland.

Seiner Meinung nach droht die Gefahr, dass einige Grünlandbetriebe ihre Produktion noch weiter intensivieren und ihre Kühe von der Weide in den Stall holen. Er verlangt im Nachgang des Beschlusses, die Öko-Regelungen um eine zusätzliche Weideprämie für Milchkühe und deren Nachzucht zu ergänzen.

Bio-Betriebe können bis zu 100 €/ha verlieren

Mit der Forderung steht er nicht alleine. Auch der Bund  Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) verlangt Nachbesserungen. „Nicht ausreichend bedacht haben die Abgeordneten von Union und SPD, dass die neuen Regeln ausgerechnet Öko-Höfe benachteiligen werden. Das ist absurd und fatal zugleich,“ so Peter Röhrig, BÖLW-Geschäftsführer. Seiner Meinung nach können Ökobauern die derzeit geplanten Öko-Regelungen kaum nutzen, weil sie teilweise auch nicht kombinierbar sein sollen mit bestimmten Agrarumweltmaßnehmen. Dadurch könnten Ökobauern bis zu 100 €/ha an Basisprämie verlieren. Daher verlangt der BÖLW eine bessere Kombinierbarkeit der Öko-Regelungen sowie beim Grünland eine Mindestbeweidung als Öko-Regelung mit einem maximalen Viehbesatz zwischen 1,4 und 1,8 GV/ha einzuführen.

Laut Röhrig haben es nun Julia Klöckner und Svenja Schulze in der Hand. „Die Bundesministerinnen müssen dafür sorgen, dass alle Betriebe zusätzliche Umweltleistungen honoriert bekommen. Diese wirklich letzte Chance müssen die Ministerinnen ergreifen, wenn es darum geht, die Agrarförderung in den nächsten Wochen konkret auszugestalten,“ fordert Röhrig.

Würden Bio-Höfe aufgeben müssen oder konventionelle Kollegen die Umstellung nicht wagen, dann erreicht Deutschland niemals seine Bio- und damit Umwelt- und Klimaziele, warnt der BÖLW-Geschäftsführer.

NABU verlangt 50 Prozent Kürzung der Basisprämie

Donaumoos-Königmoos

Ein Nachsteuern verlangen auch Umwelt- und Naturschutzverbände. NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger kritisiert die „ambitionslosen Agrargesetze“ des Bundestags. Nur mit den richtigen Rahmenbedingungen können sich landwirtschaftlichen Betriebe auf die kommenden Veränderungen einstellen.“

Nach Auffassung von Konstantin Kreiser, Teamleiter für Agrarpolitik sind die Gesetze in dreifacher Hinsicht auf Sand gebaut: Erstens stehen die Rahmenbedingungen auf EU-Ebene noch nicht fest – dort wird noch verhandelt. Zweitens seien die Gesetze nicht kompatibel mit dem EU Green Deal und deshalb in Gefahr von der EU-Kommission abgelehnt zu werden. Und drittens droht Deutschland in den kommenden Monaten eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof – wegen unzureichenden Schutzes des artenreichen Grünlands.

Der NABU kritisiert,dass Moore als eine der größten Quellen für Treibhausgase der Landwirtschaft kaum im Gesetzespaket berücksichtigt werden. Auch der Schutz des Grünlands mit seiner wichtigen Funktion als Kohlenstoffspeicher und Lebensraum verschiedener Tier- und Pflanzenarten wird im Gesetzesentwurf nur unzureichend beachtet.  Für die Artenvielfalt fordert der NABU mindestens zehn Prozent nicht-bewirtschaftete Blüh- und Brachflächen pro Betrieb für Naturschutz zu reservieren.

Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht lediglich drei Prozent der Ackerfläche vor und lässt hierbei das Grünland außen vor. Darüber hinaus sollten wesentlich mehr Subventionen von der pauschalen Flächenprämie für das neu eingeführte Instrument der Ökoregelungen umgewidmet werden - nämlich 50 statt der vorgesehenen 25 Prozent. Dann würden die Basisprämien um die Hälfte gekürzt.

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