Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

EU-Agrarpolitik

GAP: Herbe Kritik an den Ökoregelungen

Josef Koch
Josef Koch
am Freitag, 15.10.2021 - 12:10

Agrar- und Umweltverbände sehen bei Anhörung deutlichen Nachbesserungsbedarf.

Rukwied-Bauerntag2021

Bei der Verbändeanhörung am Donnerstag (14.10.) zu den Verordnungsvorschlägen für die GAP-Förderung ab 2023 hagelte es ordentlich Kritik von der Agrarseite. Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes, bewertet die Vorschläge des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zu den Ökoregelungen (Eco Schemes) sehr kritisch.

 „Der Vorschlag des BMEL ist für uns Landwirte frustrierend. Die Fördersätze bei den neuen Eco Schemes sind teils deutlich niedriger als bisher bei gleichwertigen Agrarumweltmaßnahmen der Bundesländer. Es beststeht das Risiko, dass ein Teil der Landwirte aus bewährten Agrarumweltmaßnahmen wie zum Beispiel den vielfältigen Fruchtfolgen oder der Grünlandextensivierung aussteigt.

Eine dadurch entstehende Kannibalisierung der Agrarumweltförderung in der zweiten Säule ist für den DV-Präsidenten nicht akzeptabel und steht im eklatanten Widerspruch zu den Vorschlägen der Zukunftskommission Landwirtschaft. Außerdem fehlt dem DBV für Grünland- und Futterbaubetriebe ein adäquates Förderangebot bei den Eco Schemes. „Das gilt auch für Öko-Betriebe und für Dauerkulturen,“ unterstrich Rukwied.

Er forderte daher das Bundeslandwirtschaftsministerium auf, den Vorschlag für die Eco Schemes zu überarbeiten und dabei auch eine bessere Koordination mit den Agrarumweltprogrammen der Bundesländer herzustellen. „Insgesamt müssen die Eco Schemes attraktiver werden,“ so der DBV-Präsident.

Wo die AbL Verbesserungen fordert

Ähnlich argumentierte auch die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V. Sie forderte Agrarministerin Klöckner und das BMEL bei der Verbändeanhörung auf, die Verordnungsentwürfe zur kommenden Förderperiode der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik (GAP) zu ändern.

Im Wesentlichen sieht der Verband in diesen Punkten Änderungsbedarf.

  1. Mehr Gerechtigkeit bei der Mittelvergabe durch eine wirksame Definition des „aktiven Landwirts“.
  2. Ein ansteigendes Budget für die Öko-Regelungen ausgehend von mindestens 25 Prozent.
  3. Prämienhöhen in den Öko-Regelungen mit denen Bäuerinnen und Bauern Geld verdienen.
  4. Eine zusätzliche Öko-Regelung für Milchvieh auf der Weide.
  5. Eine zielgerichtete Junglandwirteförderung anhand einer Niederlassungsprämie.

Definition „aktiver Landwirt“ schärfer fassen

Notebook

Beim „aktiven Landwirt“ lehnt die AbL die vorgeschlagene Definition anhand der landwirtschaftlichen Unfallversicherung ab. Sie will eine weitergehende, bürokratischere Regelung. Nach Auffassung der AbL soll der Bund die Negativliste verwenden, die die Trilogeinigung ausdrücklich vorsieht.

Anhand dieser können natürliche und juristische Personen wie Versicherungsunternehmen, Immobiliengesellschaften, Möbelhäuser, Flughäfen, Wasserwerke, Eisenbahnverkehrsbetriebe sowie Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels von den Direktzahlungen ausgeschlossen werden, wenn sich deren Einkünfte auf weniger als fünf Prozent der Gesamteinkünfte aus nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten belaufen. Als Bemessungsgrundlage soll unter anderem der Steuerbescheid dienen. Der Bund Naturschutz (BUND) unterstützt die AbL-Forderung.

Bei der Junglandwirteförderung regte der Verband an, die zusätzlichen Mittel von 3 % statt ursprünglich 2%, für eine gezielte und ausdifferenzierte Niederlassungsprämie zu verwenden. Derzeit plant der Bund, die Hektarsätze für Junglandwirte entsprechend zu erhöhen.

Prämien erhöhen

Ebenso wie dem DBV sind der AbL die Förderhöhen für einige Ökoregelungen zu niedrig. Für die vielfältige Fruchtfolge, die extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland und den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel seien die Sätze deutlich zu erhöhen, heißt es in der AbL-Stellungnahme. Orientieren sollten sich die Einheitsbeträge an bestehenden Prämienhöhen in Maßnahmen der 2. Säule einzelner Bundesländer, beispielsweise 85 €/ha für vielfältige Fruchtfolge in Mecklenburg-Vorpommern oder 169 €/ha für extensive Grünlandbewirtschaftung in Bayern. Die Prämien sind zudem um eine Anreizkomponente zu ergänzen. Gleiches gilt für die Öko-Regelung "Blühstreifen".

Änderungen wünscht sich die AbL auch bei einer Überzeichnung oder Unterschreiten des Budgets von rund 1,1 Mrd. € für Ökoregelungen. Derzeit plant der Bund die Prämie für einzelne Ökoregelungen zu kürzen, wenn der Finanzrahmen überschritten ist. Die AbL favorisiert dagegen in diesem Fall die Basisprämie zu kürzen oder entsprechende Mittel zu überführen. Sollte es zu einer Unterzeichnung kommen, sind laut Arbeitsgemeinschaft die Restmittel in die Öko-Regelungen der Folgejahre, in die Umverteilungsprämie oder in die 2. Säule zu überführen.

Naturschützer fordern mehr Geld für Agroforst

Agroforstwirtschaft-Pflanzen

Nach Auffassung des BUND muss sich der geplante Einheitsbetrag für Agroforstsysteme von 60 €/ha auf die komplette Ackerfläche beziehen und nicht nur auf die mit Gehölzen bestandene Teilfläche. Andernfalls wäre der finanzielle Anreiz zur Beibehaltung zu gering. Sollte sich die Prämie weiter nur auf die Gehölzfläche beziehen, müsse sie entsprechend höher kalkuliert werden, so die Naturschützer. Sonst bekäme ein Agrarbetrieb mit einer Agroforstfläche mit einem Gehölzbestand von zehn Prozent nur 6 €/ha Agroforstsystem.

Als zu gering sieht der Umweltverband die Begrenzung der nicht-produktiven Fläche auf höchstens 5% des Ackerlandes und höchstens 6% des Dauergrünlandes als Altgrasstreifen. Selbst wenn diese Regelung vollumfänglich ausgenutzt werden würde, könnten gemeinsam mit den vier Prozent im Rahmen der Konditionalität maximal neun Prozent des Ackerlandes erreicht werden. Ein Mindestanteil von zehn Prozent an beispielsweise Hecken, Brachen und Blühstreifen auf allen landwirtschaftlichen Flächen wäre nach Einschätzung des Sachverständigenrat für Umweltfragen5 notwendig, argumentiert der BUND.

Zudem sollte das BMEL die extensive Grünlandnutzung auf dem gesamten Betrieb auch Bio-Betrieben zugänglich ist. Bei der Maßnahme „Verzicht auf chemischen Pflanzenschutz“ auf Ackerland und Dauerkulturen muss die angedachte Prämie von 100 €/ha erhöht werden. Zudem plädieren die Umweltschützer auch Winterungen aufzunehmen. Damit wollen die den Zeitraum des Verzichts ausdehnen.

Jetzt die digitale Wochenblatt-Ausgabe für nur 1€ testen!
Digitale Ausgabe!
agrarheute_magazin_composing
Auch interessant