Zusammen mit seinen Landesbauernverbänden macht der Deutsche Bauernverband (DBV) in einem Schreiben Druck auf Bundesagrarministerin Julia Klöckner, bei den Öko-Regelungen (Eco-Scheme-Maßnahmen) nachzubessern.
„Die Zukunftskommission Landwirtschaft hat gefordert, dass Agrarumweltmaßnahmen betriebswirtschaftlich attraktiv sein sollen. Dies muss der Bund jetzt aufgreifen. Die Eco-Scheme-Maßnahmen müssen so kalkuliert werden, dass sie auch an Gunststandorten für die Landwirte attraktiv sind", fordert DBV-Präsident Joachim Rukwied. Der Bund müsse zügig die Eckdaten für die Kalkulation der Eco Schemes vorlegen, damit die Landwirte planen können.
Außerdem weist der bisher vorgesehene Katalog der Eco Schemes für Grünland- und Futterbaubetriebe nach Auffassung der Berufsvertretung "große Lücken" auf, die noch in diesem Herbst deutlich nachgebessert werden müssen. So erneuert der DBV seine Forderung nach einen Grünland-Klima-Bonus beziehungsweise anderen Maßnahmen für eine vielfältige Grünlandnutzung und Feldfutterbau sowie einen Zuschlag für kleinstrukturierte Flächen. Allerdings steht Klöckner dem eher ablehnend gegenüber.
Rukwied macht auch auf die problematische Ausgestaltung der Konditionalität aufmerksam. Die von der EU beschlossene deutliche Ausweitung der Konditionalität könne bei einer Basisprämie von nur noch etwa 150 Euro je Hektar dazu führen, dass sich die Teilnahme für eine Reihe von landwirtschaftlichen Betrieben betriebswirtschaftlich nicht mehr rechne. "Das liegt ausdrücklich nicht im Interesse des landwirtschaftlichen Berufsstandes. Der Anspruch, dass möglichst alle Betriebe teilnehmen, sollte weiter eingelöst werden", so der DBV-Präsident.
Rudkwied: Bei Brache alle möglichen Varianten anbieten
Deshalb fordert er, die im EU-Recht beschlossenen Optionen und Ausnahmen in Deutschland vollständig anzuwenden und darauf zu achten, dass Auflagen von den Landwirten praktikabel und bürokratiearm erfüllt werden können. Konkret verlangen die Verbände bei der Mindestverpflichtung für Brachen die Anwendung alle drei EU-rechtlich vorgesehenen Optionen, wozu unter anderem die anteilige Anrechnung von Zwischenfrüchten und Leguminosen gehöre. Konkret heißt es dazu im Brief: .."4 % der Ackerfläche als Brache/Landschaftselemente bzw. 3 % Brache/Landschaftselemente in Kombination mit Eco Schemes oder mit Zwischenfrüchten und Eiweißpflanzen (jeweils 7 %)."
Daneben pochen die Verbände, dass beim Fruchtwechsel unter „Zweitfrüchte“ auch Zwischenfrüchte und Untersaaten einzuschließen sind. Eine Anwendung der bisherigen Fruchtartendiversifizierung für Situationen, in denen fachlich ein Anbau gleicher Kultur unproblematisch ist, müsse zudem offen gehalten werden
Laut EU-Beschluss findet ab 2023 findet eine erhebliche Aufstockung der Agrarumweltmaßnahmen von bisher etwa 0,9 Milliarden Euro auf etwa 2,5 Milliarden Euro jährlich statt. Insgesamt führt nach Einschätzung des DBV die Absenkung der Basisprämie einschließlich bisherigem Greening um mehr als 100 Euro/ha in Kombination mit einer deutlich erweiterten Konditionalität aus kostenintensiven Auflagen und einem noch unausgewogenen Angebot an Eco Schemes dazu, dass schmerzhafte Einkommensminderungen entstehen.