Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Bundeswaldgesetz

Was Forstminister Özdemir anpacken muss

Özdemir-Wald-imago0152784254h.jpg
Josef koch
Josef Koch
am Donnerstag, 26.01.2023 - 16:36

Wissenschaftlicher Beirat gibt Empfehlungen zur Novelle des Bundeswaldgesetzes ab.

Berlin Der Wissenschaftliche Beirat für Waldpolitik (WBW) schlägt in seinem aktuellen Positionspapier „Mehr als gute fachliche Praxis“ eine Reihe von Empfehlungen an die Bundesregierung abgegeben. Bundesforstminister Cem Özdemir hat den Bericht auf der Grünen Woche entgegengenommen. Die Überlegungen des WBW fließen in die Novelle des Bundeswaldgesetzes ein.

Die wichtigsten Punkte

Aus Sicht der Waldexperten braucht es sanktionsbewährte rechtliche Mindeststandards der Waldbewirtschaftung. Folgende Standards halten sie daher für nötig:

  • Walderhalt durch Genehmigungsvorbehalte für Waldumwandlungen;
  • Erhalt der Waldbestockung durch Vermeidung von Kahlschlägen;
  • Zugänglichkeit des Waldes für die Bevölkerung (Waldbetretungsrecht);
  • Gewährleistung der Waldverjüngung durch angemessene Wildtierbestände;
  • Bodenschutz: Unterlassung von Maßnahmen, die in erheblichem Maße die Bodenfruchtbarkeit mindern, der organischen Bodensubstanz schaden oder zu Bodenerosionen oder Bodenverdichtung führen;
  • Wasserschutz: Aufrechterhaltung des Wasserrückhaltevermögens und der Filterwirkung des Waldes.

Wo Mindeststandards festzulegen sind

Während die ersten vier Mindeststandards laut WBW gut kontrollierbar und Unterschreitungen vergleichsweise einfach zu sanktionieren sind, fehlen den Mindeststandards beim Boden- und Wasserschutz teilweise noch rechtssichere Definitionen sowie geeignete Kontrollinstrumente. Hier sollte der Bund in seinem Bundeswaldgesetz nachbessern, so die Forstexperten. Dabei sollte der Bund auf die Fernerkundung ein besonderes Augenmerk legen. Darüber hinaus zählt zu den Mindeststandards auch das Einhalten der sonstigen gesetzlichen Anforderungen, die sich beispielsweise aus dem Pflanzenschutz-, dem Bodenschutz-, dem Naturschutzrecht oder dem Arbeitsschutz ergeben. Um den Betroffenen einen einfachen Überblick über die den Wald betreffenden rechtlichen Standards zu ermöglichen, ist es aus Sicht des WBW vorteilhaft, wenn alle den Wald betreffenden Anforderungen im Waldgesetz geregelt wären.

Klare, einfache Formulierungen gefordert

Die Kriterien für die Mindeststandards sind so zu formulieren, dass sie so weit wie möglich als konkrete, praktikable und überprüfbare Handlungsanweisungen fungieren können. Sie sollten „möglichst konkrete qualitative oder quantitative Kriterien enthalten, die messbar, erreichbar und sachgerecht sind. „Die Pflichten müssen für die Behörden und für die Waldbesitzer verständlich, widerspruchsfrei und in der Praxis umsetzbar sein, heißt es im Positionspapier.

Allerdings räumt der Beirat ein, dass hierfür mehrere Fachgesetze geändert werden müssten. Dies erscheint ihm jedoch politisch kaum durchsetzbar. Dennoch rät er, Regelungen des bisherigen Forstschädenausgleichsgesetzes sowie des Bundesjagdgesetzes in das Bundeswaldgesetz zu überführen. Damit würde eine weitere Aufsplittung vermieden.

Jetzt die digitale Wochenblatt-Ausgabe für nur 1€ testen!
Digitale Ausgabe!
agrarheute_magazin_composing