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Schlachtgebühren

Fleischbeschau: So profitieren Direktvermarkter

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Josef Koch
Josef Koch
am Dienstag, 21.02.2023 - 16:46

Bayerns Staatsregierung beschließt Preisdeckel für Fleischhygienegebühren.

München Bereits seit 2020 gärte es in der Staatsregierung, kleinere und mittlere Schlachthöfe sowie Direktvermarkter von den Gebühren nach dem Fleischhygienerecht entlasten zu wollen. Gedrängt darauf hatten vor allem die Freien Wähler. Aber erst jetzt, Mitte Februar, haben CSU und Freie Wähler (FW) einen entsprechenden Gesetzesentwurf dazu verabschiedet. Ziel ist eine Entlastung dieser Unternehmen ab Mai diesen Jahres.

Damit will die Staatsregierung regionale Schlachtstrukturen stärken und lange Transportwege der Schlachttiere vermeiden. Da kleine und mittlere Betriebe weniger Tiere schlachten als die Große, schlagen die Kosten für die Fleischhygiene unverhältnismäßig stark zu Buche. Aber der Landtag muss dem Gesetzesentwurf noch zustimmen. Und auch die EU-Kommission muss ihn noch absegnen. Von der staatlichen Unterstützung sollen Betriebe profitieren, die weniger als 1000 Großvieheinheiten im Jahr schlachten. Das entspricht rund 1000 Rinder, 5000 Schweine oder 150 000 Stück Geflügel. Die größeren wie in Buchloe oder Waldkraiburg haben ohnehin deutlich günstigere Gebührensätze.

Welche Obergrenzen vorgesehen sind

Auch für Weideschlachtungen greift der Preisdeckel bei den Fleischbeschaugebühren. Für die Gebühren sieht der Gesetzesentwurf Obergrenzen vor. Diese betragen bei ausgewachsenen Rindern 14 €/Tier, bei Jungrindern 10 €/Tier. Für Mastschweine (über 25 kg SG) sind künftig 7 € und für Spanferkel 5 €/Tier vorgeschrieben. Für Schafe und Ziegen (unter 12 kg SG) dürfen die Unternehmen nur 1 €, für schwerere Tiere (über 12 kg) 0,5 €/Tier Landwirten in Rechnung stellen.

„Einen bayerischen Durchschnittsschlachthof würde dies im Schnitt um rund 5800 €jährlich entlasten“, so Johann Häusler, stellvertretender FW-Fraktionsvorsitzender. Er hatte das Schlachthofkonzept initiiert. Er schätzt, dass rund 95 % der bayerischen Schlachthöfe, das sind rund 1519 Betriebe, von der Gebührenneuregelung profitieren. Die Kommunen bekommen ihre höheren Kosten indes aus dem bayerischen Haushalt ersetzt. Laut Gesetzesentwurf belastet dies den Haushalt im laufenden Jahr rund 2,5 Mio. € und 2024 voraussichtlich 5 Mio. €. Die Gelder kommen jeweils zur Hälfte aus dem Landwirtschafts- sowie Umweltministerium. 2025 sollen die Fleischbeschaugebühren neu bewertet werden.

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