Der Bayerische Bauernverband hat zur Diskussion um QS-Anforderungen für die Kastration in der Ferkelerzeugung Stellung genommen. Aus Sicht des BBV kann es nur einen Weg geben: QS muss an ausländische Ferkelerzeuger die gleichen hohen Anforderungen stellen, denen die deutschen Sauenhalter aufgrund des Verbots der betäubungslosen Kastration ab dem 1. Januar 2021 unterliegen! Dies sei für die Glaubwürdigkeit des QS-Systems in Richtung der Bauern wie auch der Verbraucher unerlässlich. Das QS-System basiere nämlich auf den gesetzlichen Vorgaben in Deutschland.
Seit Jahren würden sich die landwirtschaftlichen Vertreter im QS-Fachbeirat um diese Vorgehensweise bemühen. Im Mai 2019 wurde noch ein Umsetzungsvorschlag über eine Positivliste (Aufzählung der in Deutschland möglichen Kastrationsverfahren) für alle QS-Beteiligten, den der Deutsche Bauernverband (DBV), die Interessengemeinschaft Schweinehalter Deutschlands (ISN) sowie der Bundesverband Rind und Schwein (BRS) gemeinsam eingebracht hatten, im QS-Fachbeirat nicht angenommen.
Gleiche Standards im QS-System bei der Kastration von Ferkeln
Aus diesem Grund unterstützt der BBV auch ausdrücklich das Anliegen für gleiche Standards im QS-System bei der Kastration von Ferkeln, das der stellvertretende BBV-Kreis- obmann Gerhard Langreiter gemeinsam mit mehreren Schweinehaltern aktuell eingebracht hat.