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Auflagen

Fehler in Karten zu Gewässerrandstreifen

Abstand
Ulrich Graf
Ulrich Graf
am Dienstag, 19.11.2019 - 16:36

Der BBV hat in der vom Umweltministerium bereitgestellten Gewässerrandstreifenkulisse erhebliche Mängel festgestellt.

Aufgrund des Volksbegehrens „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern – Rettet die Bienen“ hat die Bayerische Staatsregierung Gewässerrandstreifen mit einer Breite von mindestens 5 m eingeführt.

Die Definition, an welchen Gewässern in der freien Natur solche Randstreifen einzuhalten sind, ist nun in Art. 16 des Bayerischen Naturschutzgesetzes festgehalten. Danach sind entlang natürlicher oder naturnaher Bereiche fließender oder stehender Gewässer in der freien Natur Gewässerrandstreifen in einer Breite von mindestens 5 m von der Uferlinie einzuhalten. Das heißt, es ist verboten diese Gewässerrandstreifen garten- und ackerbaulich zu nutzen. Ausdrücklich ausgenommen sind künstliche Gewässer im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes und Be- und Entwässerungsgräben im Sinne des Bayerischen Wassergesetzes.

Fehlerhafte Gewässerrandstreifenkulisse

Nun hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz eine erste Gewässerrandstreifenkulisse veröffentlicht und dabei selbst mitgeteilt, dass diese aufgrund der zur Verfügung stehenden Zeit zur Erstellung der Gewässerrandstreifenkulisse deutliche Unschärfen enthält.

Diese Gewässerrandstreifenkulisse soll als Hilfestellung für die Bewirtschafter dienen. In der jetzt vorliegenden Form führt sie allerdings zu einer Vielzahl von Gewässerrandstreifen an Gewässern, die von der neuen gesetzlichen Regelung überhaupt nicht erfasst sind. Diese Karten enthalten nach Feststellung des BBV erhebliche Unstimmigkeiten enthalten.

Musterschreiben zur Klärung im Einzelfall

Die Bewirtschafter sind nun aufgerufen, schnellstmöglich zu prüfen, ob sie von solchen Gewässerrandstreifen betroffen sind und ob die Einteilung der Gewässer der gesetzlichen Lage entspricht.

Dort, wo Unklarheiten bestehen, können sich Bewirtschafter mit einem an den Geschäftsstellen des Bauernverbandes abrufbaren Musterschreiben an die jeweils zuständigen Wasserwirtschaftsämter wenden und eine Klärung im Einzelfall einfordern. Das Formblatt ist auch unter www.BayerischerBauernVerband.de abrufbar.