
Frage: Die EU-Kommission ist nach wie vor nicht zufrieden mit der deutschen Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie. Wo stehen wir gerade im Verfahren mit der EU Kommission?
Heidl: Im aktuellen Streit geht es nach wie vor um das Urteil des Europäischen Gerichtshofes von 2018 – und da ging es um die alte Düngeverordnung aus dem Jahr 2006. Der springende Punkt ist für mich: Die Bundesregierung hat es bislang nicht fertiggebracht, die Kritik aus Brüssel in eine rechtskonforme Umsetzung der Düngeverordnung zu übersetzen. Mit der Fassung 2017 nicht und mit den überarbeiteten Regeln, die nun seit 2020 gelten auch nicht.
Frage: Warum hat die EU-Kommission darauf nicht früher aufmerksam gemacht?
Heidl: Ich weiß nicht, was zwischen Brüssel und Berlin tatsächlich besprochen wurde. Aber immer deutlicher wird, dass entweder die Kommission oder die Bundesregierung nicht aufrichtig war. Sogar 2020 hat man noch versucht zu beschwichtigen und den Bundestag informiert: „Die Europäische Kommission hat mitgeteilt, dass sie die Vorschläge der Bundesregierung akzeptiert.“
Die Bundesländer haben daraufhin in einem Kraftakt neue Gebietskulissen ausgewiesen, zahlreiche Landwirte haben erst im Dezember erfahren, dass sie ab Januar 2021 völlig überzogene Auflagen einzuhalten haben. Doch da lief das zweite Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland bereits. Und beim zentralen Kritikpunkt der Kommission – dem unzureichenden Messstellennetz nämlich – hatte man bis dahin nichts unternommen. Und auch seither ist hier nichts passiert. Das ist für mich der Skandal!
„Mich überrascht, dass die Bundesregierung so lange im Tiefschlaf war“
„Bei den Messstellen müssen Politik und Verwaltung erst ihre Hausaufgaben machen“
Frage:Welche Auswirkungen haben die geplanten Änderungen für die Landwirtschaft?
Frage: Was ist aus Ihrer Sicht jetzt zu tun?
Heidl: Wenn nun eine Anpassung der Bundesverwaltungsvorschrift sowie der Gebietskulissen vorgenommen wird, müssen dabei unbedingt all die Fehler und Defizite behoben werden. Die Abgrenzung der roten und gelben Gebiete muss endlich nachvollziehbar werden – für die EU-Kommission, aber auch für die Bäuerinnen und Bauern! Dafür muss ein ausreichend engmaschiges und fachlich geeignetes Messnetz aufgebaut werden. Zudem braucht es für die Ausweisung der Risikogebiete ein transparentes und wissenschaftlich anerkanntes Verfahren zur Regionalisierung und Binnendifferenzierung.
Betriebe müssen die Möglichkeit bekommen, über einzelbetriebliche Daten eine gewässerschonende Wirtschaftsweise belegen zu können, um nicht zu Unrecht mit Auflagen belastet zu werden. Da eine Herausnahme von einzelnen Flächen im Rahmen der Modellierung nicht mehr möglich sein wird, muss entweder eine Ausnahme von Betrieben aus dem Roten Gebiet oder zumindest eine Ausnahme für Betriebe von den Auflagen im Roten Gebiet möglich gemacht werden.
„Mir drängt sich der Eindruck auf, dass am größten Mitgliedsstaat ein Exempel statuiert werden soll.“
„Wir gehen davon aus, dass die bisher eingereichten Klagen nicht die letzten sind.“
Rote Gebiete: Verdopplung möglich

Ministerien wagen keine verlässlichen Aussagen. Verwaltungsvorschrift soll bis Jahresmitte fix sein.

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