Deutschland hat als eines von neun EU-Mitgliedstaaten die Frist zur Einreichung der Entwürfe der Strategiepläne der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nicht eingehalten. Bekanntlich hätte Berlin seine Entwürfe bis spätestens zum 1. Januar 2022 in Brüssel vorlegen müssen. Österreich dagegen hat Medienberichten zufolge fristgerecht geliefert.
Wie Kommissionskreise gegenüber Nachrichtendienst Agra-Europe erklärten, haben außerdem Belgien, Bulgarien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Rumänien, die Slowakei und Tschechien ihre GAP-Strategiepläne noch nicht eingereicht.
EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski machte derweil Druck und teilte mit, dass seine Behörde nun dringend auf die Übermittlung der fehlenden strategischen Pläne warte. Die EU-Kommission wird die Entwürfe der nationalen Strategiepläne in den ersten sechs Monaten dieses Jahres prüfen. Mögliche Nachforderungen der Brüsseler Behörde müssen dann von den Mitgliedstaaten bis zum Inkrafttreten der neuen Agrarpolitik am 1. Januar 2023 umgesetzt werden.
Bund schiebt Schuld auf Brüssel
Eine Reihe der Mitgliedsländer hatte bereits im Vorfeld der Frist eine verspätete Einreichung angekündigt und dies mit der Verzögerung unter anderem der sekundären Rechtsakten, die bestimmte Umsetzungsdetails festlegen, begründet. Aus Berlin hieß es jetzt ebenfalls, dass die Verzögerungen auf EU-Ebene bei der Verabschiedung der GAP-Reform in hohem Maße für die Verspätung verantwortlich seien. Der Bundesrat hatte am 17. Dezember den Verordnungen zur Umsetzung der neuen GAP in Deutschland abschließend zugestimmt.
Ursprünglich sollte der Bundesrat aber im November die Strategiepläne verabschieden. Doch die frühere Bundesumweltministerin Svenja Schulze und Bundesagrarministerin Julia Klöckner konnten sich erst Ende November auf einen Kabinettsentwurf für die notwendigen Verordnungen einigen.
Bundesländer passen Umweltprogramme noch an
Wie ein Sprecher des Bundeslandwirtschaftsministeriums mitteilte, wird Deutschland seinen Entwurf des GAP-Strategieplans zeitnah vorlegen. Als Gründe für die Verzögerung wurde angeführt, dass die Bundesländer nach Kenntnis der Ausgestaltung der Öko-Regelungen und der erweiterten Konditionalität ihre Planungen über die Fördermaßnahmen der Zweiten Säule noch anpassen müssten. Zudem sei es notwendig, die Arbeiten für eine „in sich konsistente Beschreibung der erforderlichen Elemente im GAP-Strategieplan“ fortzuführen, so der Ministeriumssprecher.
Gegen Ende 2021 hatten verschiedene Akteure in Berlin und Brüssel in Kenntnis der bisherigen Strategieplanentwürfe in Hintergrundgesprächen verlauten lassen, dass „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ Nachbesserungsforderungen der EU-Kommission auf Deutschland zukommen würden. Inwieweit die jetzt angepeilten Anpassungen dem entgegenwirken können, bleibt abzuwarten.
Strategieplan zur Chefsache machen
Albert Stegemann, Agrarsprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hält den BMEL-Verweis auf verzögerte Trilog-Entscheidungen für vorgeschoben. Diese Verzögerungen hätten alle 27 EU-Mitgliedsstaaten betroffen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte laut Stegemann vor diesem Hintergrund sogar die GAP-Gesetzgebungsverfahren noch vor den finalen Trilog-Ergebnissen im Bundestag bereits abgeschlossen. Auch der Bundesrat hatte im Dezember vergangenen Jahres die weiteren notwendigen Rechtstexte beschlossen, damit die Frist hätte eingehalten werden können.
Stegemann fordert, den GAP-Strategieplan schnellstmöglich in Brüssel nachzureichen. "Unsere Landwirtinnen und Landwirte brauchen gerade bei der wichtigen Frage der Ausgestaltung der zukünftigen GAP schnellstmöglich Planungssicherheit. Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir muss das Thema zur Chefsache machen," so der CDU-Politiker.