Die Herbstaussaat ist in manchen Regionen Bayerns schon voll im Gange. Doch noch immer herrscht keine Rechtssicherheit, welche Auflagen im kommenden Jahr mit der neuen Agrarreform gelten. Denn erst in dieser Woche will das Bundeslandwirtschaftsministerium die „wahrscheinlich letzte Version“ des deutschen Entwurfs zum Strategieplan zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bei der Europäischen Kommission einreichen.
Strategieplan wurde verspätet eingereicht
Jetzt rächt es sich, dass die Ampelregierung und der grüne Agrarminister Cem Özdemir im Gegensatz zu anderen EU-Staaten wie Frankreich, Polen, Portugal, Spanien oder Österreich den Strategieplan erst mit zweimonatiger Verspätung, Ende Februar 2022, in Brüssel vorgelegt hatte. Zudem hatten die Bundesländer bei ihrer Sonder-AMK Ende Juli noch Änderungswünsche, die der Bund mit Brüssel abstimmen musste.
Österreich hatte bereits Mitte September grünes Licht für seine Umsetzungspläne erhalten, die anderen Länder sogar schon Ende August.
Auch die Ausnahme-Verordnung zum Aussetzen des jährlichen Fruchtwechsels und Nutzen von Stilllegungsflächen in 2023 hat Deutschland erst Mitte September beschlossen.
Grünes Licht aus Brüssel wohl est Mitte November
In Berlin rechnet man nach dem bisherigen „intensiven informellen Austauschprozess mit der Europäischen Kommission“, dass die Brüsseler Genehmigung zügig noch im „Spätherbst“ dieses Jahres erfolgen werde. Kommissionskreisen zufolge wird für eine Prüfung rund sechs Wochen benötigt. Dies würde bedeuten, dass eine endgültige Genehmigung durch Brüssel in etwa Mitte November erfolgen könnte. Bis dahin dürften Bayerns Bauern aber ihre Herbstaussaat größtenteils beendet haben.
Wie ein Sprecher des Bundeslandwirtschaftsministeriums am vergangenen Freitag (23.9.) gegenüber Nachrichtendienst Agra-Europe erklärte, arbeitet das Agrarressort gemeinsam mit den Ländern und anderen Bundesministerien „mit Hochdruck und in Abstimmung mit der EU-Kommission“ an der Finalisierung der erneuten Vorlage. Die Verhandlungen mit der Brüsseler Behörde seien bereits „weit fortgeschritten“. Die Ausgestaltung des Entwurfs orientiert sich dem Ministeriumssprecher zufolge auch am Beschluss der Sonder-Agrarministerkonferenz (AMK) von Ende Juli.
Die Agrarreform greift ab 1. Januar 2023. Damit verblieben Deutschland lediglich noch sechs Wochen für die endgültige Verabschiedung der betreffenden Maßnahmen.