Die Beschlüsse des Bundesrates über die Verordnungen zu den Direktzahlungen und zur Konditionalität bei der Umsetzung der Agrarreform ab 2023 am vergangenen Freitag stellt viele Interessenvertreter und Agrarpolitiker nicht zufrieden.
„Ich bin enttäuscht, dass sich unsere konstruktiven Vorschläge für eine praxistaugliche Umsetzung von Ökoregelungen und für den Schutz der bestehenden Agrarumweltprogramme in den Ländern nur in geringem Umfang in den Entscheidungen widerspiegeln,“ kritisierte der bayerische Bauernpräsident Walter Heidl. Der Bundesrat habe die Chance für einen praxistauglichen Start der neuen EU-Agrarpolitik ab 1. Januar 2023 vertan.
Wiederholt und bis zuletzt hatten sich der Deutsche Bauernverband und die Landesbauernverbände gemeinsam für Nachbesserungen bei den Verordnungsentwürfen eingesetzt und konkrete Vorschläge an Bund und Länder gerichtet und Lösungen für die Lücken bei den geplanten Maßnahmen des Eco Scheme (Ökoregelungen) insbesondere für Grünland-, Futterbau- und Ökobetriebe empfohlen.
Die Bundespolitik muss nach Heidls Auffassung nun zum frühestmöglichen Zeitpunkt Nachbesserungen vornehmen, um Ökoregelungen attraktiver zu machen sowie einzelne Auslegungsbestimmungen der Konditionalität praxisgerechter zu gestalten. Zudem setzt der BBV-Präsident darauf, dass Bayern das Kulturlandschaftsprogramm (KULAP), das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) und die Ausgleichszulage stark ausstattet. Jahren zu gewährleisten.
Krüsken warnt vor Fehlstart
Für den Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken hat der Bundesrat „leider einem Fehlstart bei den Eco Schemes zugestimmt“. So hätten die Bundesländer die DBV-Kritikpunkte bei den Ökoregelungen aber gar nicht und der Konditionalität nur vereinzelt aufgegriffen. So wurde eine verbesserte Förderung für die Ökoregelung mit fünf Kulturarten einschließlich 10 Prozent Eiweißpflanzen im Ackerbau abgelehnt. Beim Gewässerrandstreifen in der Konditionalität wurden die Regelungen etwas flexibilisiert.“
Krüsken ist sich sicher: „Für viele Landwirte in Deutschland werden sich die mit Dumpingpreisen dotierten Ökoregelungen nicht rechnen. Die teils über das EU-Recht hinausgehenden Konditionalitätsauflagen führen dazu, dass viele Landwirte insbesondere in landwirtschaftlichen Gunstregionen aus dem System der Direktzahlungen aussteigen werden.
AbL sieht Flickwerk und kleinen Hoffnungsschimmer
Als „unübersichtliches Flickwerk“ bezeichnet die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft die Bundesratsbeschlüsse. Nach Auffassung von Martin Schulz, Bundesvorsitzender der AbL, wird es den ökologischen und sozialen Herausforderungen in großen Teilen nicht gerecht. Deswegen sei es wichtig, dass die neue Bundesregierung bis Mitte der kommenden Legislaturperiode ein Konzept vorlege, welches die Direktzahlungen durch ein System zur einkommenswirksamen Honorierung von Klima- und Umweltleistungen ersetze. Das hatten auch einige grüne Agrarminister aus ost- und norddeutschen Bundesländern gefordert.
Positiv findet die AbL zumindest, der Bundesrat intensiv wirtschaftende Grünlandbetriebe mit Milchvieh künftig stärker honorieren möchte. Der Verband plädiert daher für eine zusätzliche Ökoregelung für Milchkühe in Weidehaltung, der DBA fordert indes einen Klimabonus für alle Grünlandbetriebe.
Umweltverbände drängen auf zügiges Nachbessern
Ein schnelles Nachbessern der Beschlüsse verlangt indes der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), weil die geplanten Maßnahmen und Budgets nicht ausreichten, um die Ziele in den Bereichen Biodiversität, Klimaschutz und Ökolandbau zu erreichen. Nach Auffassung des BUND-Vorsitzenden Bandt müsse die neue Regierung die Agrarreform-Regeln bereits im ersten Halbjahr 2022 überprüfen, nicht erst wie geplant zur Mitte der Legislaturperiode. Bandt verlangt mindestens 30% Anteil der Öko-Regelungen an den Direktzahlungen, bisher sind es nur knapp 25 %.
Greenpeace-Landwirtschaftsexperte Lasse van Aken, fordert die neue Bundesregierung auf, ihr Ziel anzupacken, die Direktzahlungen auslaufen zu lassen und ab 2027 eine gezielte Förderung von Umwelt- und Klimaleistungen auf europäischer Ebene durchzusetzen. „Die Fehler der jetzt verabschiedeten Reform dürfen sich nicht wiederholen. Wir können es uns schlicht nicht mehr leisten, den größten Budgetposten im EU-Haushalt weitgehend sinnlos zu verpulvern,“ so van Aken.
Der Text wird laufend aktualisiert.