Nach dem Treffen der Amtschef der Bundesländer zeichnen sich erste Lockerungen bei der Umsetzung der EU-Agrarreform ab. Allerdings müssen sich Landwirte weiter in Geduld üben, bis Planungssicherheit herrscht. Erst Ende Juli ist ein Treffen der Länderagrarminister geplant, um die Änderungen am GAP-Strategieplan zu beschließen.
Nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums will man bis dahin mit der EU-Kommission die inhaltlichen Anpassungen am Strategieplan informell vorabstimmen, damit die Genehmigung zügig erfolgen könne. „Wir haben bei unserer Konferenz den Grundstein für die politische Einigung der Agrarministerinnen und -minister bei ihrem Sondertreffen Ende Juli gelegt,“ zeigte sich Silvia Bender, Staatssekretärin im Bundesagrarministerium zuversichtlich.
Fällt die Pflicht zur Selbstbegrünung?
Wie das niedersächsische Landwirtschaftsministerium meldet, soll es ab 2023 keine Pflicht mehr zur Selbstbegrünung auf Brache geben. Zudem drängen die Länder auf eine Lockerung der Fruchtfolgeregelung (GLÖZ 7), damit der Anbau von Roggen nach Roggen oder Weizen nach Weizen ab 2023 möglich ist. „Es hilft in der Situation, die wir durch den Krieg in der Ukraine erleben, enorm, wenn nun Stoppelweizen möglich werden soll“, sagte Niedersachsens Agrarministerin Barbara Otte-Kinast.
Die Vertreterin aus Mecklenburg-Vorpommern berichtet, das Bundeslandwirtschaftsministerium habe auf der Amtschefkonferenz deutlich gemacht, dass die Forderungen der EU in weiten Teilen nicht mehr verhandelbar seien. Zu anderen Regelungen, wie dem Schutz von Feuchtgebieten und Torfflächen, dem Fruchtwechsel auf Ackerland, dem Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und der Mindestbodenbedeckung wollen die Länder in den kommenden Tagen weiter intensiv verhandeln.
Eigene Protokollerklärung
Eine Protokollerklärung gab es zur geplanten vier Prozent Flächen-Stilllegung und zum Fruchtwechsel. Bayern und weitere acht Länder begrüßen den in der EU-Kommission diskutierten Vorschlag, die Regelungen zum Umfang der nicht-produktiven Flächen (GLÖZ 8) und zum Fruchtwechsel (GLÖZ 7) im Lichte des Ukrainekrieges zu überprüfen, und unterstützen eine vorübergehende Aussetzung dieser Regelungen im Jahr 2023. Grün-geführte Agrarministerien beteiligten sich daran aber nicht.
Die anschließende Sommerpause in Brüssel wollen Bund und Länder nutzen, um die erforderliche technische Umsetzung der vereinbarten Änderungen in die Wege zu leiten. Außerdem erhielten die Länder damit zeitlichen Spielraum, um gegebenenfalls ihre Finanzplanung der 2. Säule anzupassen, so Bender.