Wie erwartet, hat das EU-Parlament heute (23.11.) die EU-Agrarreform mit großer Mehrheit durchgewunken. Am Trilog-Kompromiss aus dem Sommer gab es keine Änderungen. Konservative, Christdemokraten, große Teile der Sozialdemokraten und die Liberalen stimmten für die Beschlüsse. Die Grünen, die Linken, die Rechten und die deutschen Abgeordneten der Sozialdemokraten stimmten wie angekündigt dagegen. Am 2. Dezember wird die formelle Zustimmung des EU-Agrarrates erwartet.
Für Norbert Lins. Vorsitzender des EU-Agrarausschusses, ist die Annahme des Gesetzespakets zur zukünftigen Gemeinsamen Agrarpo-litik (GAP) ein Erfolg für Landwirtschaft, Klima und Umwelt. Die neue GAP werde vor allem kleinere und Familienbetriebe fördern.
„Mit einer erstmalig verpflichtenden Umverteilung von 10% unterstützen wir jetzt gezielt Bäuerinnen und Bauern mit kleineren Höfen. Dadurch gehen in Zukunft über 80% der Zahlungen an Betriebe bis 250 ha – das ist ein großer Erfolg,“ klingt Lins euphorisch.
Deutschland verzichtet auf möglich Kappung
Lins begrüßt die Umwelt- und Klimamaßnahmen in der neuen GAP. Für 2023 bis 2027 werden 25 % der Direktzahlungen ausschließlich für die neuen Ökoregelungen verwendet. Bei den Ökoregelungen gibt es eine zweijährige Lernphase bis 2025. In dieser Phase müssen Mindestens 20 % für Ökoregelungen ausgegeben werden. Die ungenutzten Mittel dürfen über die Basishektarprämie oder die Zweite Säule auszahlen.
Erlaubt ist eine jährliche Obergrenze der Direktzahlungen von 100.000 Euro je Betrieb. Davon macht aber Deutschland, insbesondere auf Druck der grünen Länderagrarminister, keinen Gebrauch. Stattdessen nutzt Deutschland die Umverteilung von mindestens 10 % der Zahlungen auf die „Ersten Hektare“. Bis 2026 steigt der Satz von derzeit 7% auf 12 % an
GAP: Bundesländer machen Klöckner Dampf

Bis Mitte Oktober soll die Bundesagrarministerien endlich die Karten bei den Öko-Regelungen auf den Tisch legen. Kein Beschluss zur Grünlandprämie.

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Mehr Geld für Hofnachfolger
Des Weiteren greift auf Druck der Sozialdemokraten spätestens ab 2023 eine „soziale Dimension“. Zwar wird die Einhaltung von Arbeitnehmerrechten nicht Teil der Konditionalität. Allerdings wird bestimmt, dass Landwirten bei schwereren Verfehlungen gegen die Arbeitnehmerrechte im jeweiligen Mitgliedstaat die Direktzahlungen gekürzt werden müssen.
Nach dem EU-Recht erhalten Junglandwirte ab 2023 mindestens 3 % der Direktbeihilfen. Deutschland plant mit bis zu 4 % Direktzahlungen für Jungbauern. Als Junglandwirte gelten Landwirte bis zum Alter von 40 Jahren. Ihnen können zusätzliche Einkommensbeihilfen, Investitionszuschüsse oder Starthilfen gewährt werden.