Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat für die Länderagrarminister klare Aufgaben, wie sie bei der Sonder-Agrarministerkonferenz am 6. und 7. Juli die Agrarreform 2023 verbessern können.
Bund und Länder wollen sich beim Treffen beraten, wie sie mit den Anmerkungen der EU-Kommission zum nationalen GAP-Strategieplan umgehen Die identifizierten Unzulänglichkeiten im Strategieplan für die Agrarreform 2023 sollten Bund und Länder zugig ausräumen, um einen Fehlstart der Reform zu vermeiden.
Ganz oben auf der DBV-Agenda steht, die Prämien für die Ökoregelungen wirtschaftlich attraktiver auszugestalten. Vor allem für agrarische Gunstlagen sei dies nötig, um die angestrebten Flächenziele zu erreichen. Zudem sollten die Ökoregelungen besser mit dem Agrarumweltprogrammen wie Kulap koordinierbar sein, heißt es in der DBV-Stellungnahme.
Naturschützer fordern höhere Prämien
In die gleiche Kerbe schlagen der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). Gerade die neuen Öko-Regelungen seien so zu gestalten, dass sich viele Betriebe beteiligen werden. "Ihr Einsatz für eine klimafreundliche und umweltschonende Landwirtschaft muss belohnt werden", so BUND-Vorsitzender Olaf Bandt. Doch die geplanten Prämienhöhen seien leider zu niedrig.
Darüber hinaus ist nach BUND-Ansicht den Hinweisen der EU-Kommission schnellstmöglich zu folgen, wie die von allen Betrieben einzuhaltenden Grundanforderungen nachzubessern sind. Das sieht der Bauernverband aber anders.
Bauernverband weht sich gegen weitere Verschärfungen
Auf Ablehnung stoßen beim Berufsstand Überlegungen zu verlängerten Bewirtschaftungsverboten und Einschränkungen von notwendigen Pflegemaßnahmen auf Äckern. Konkret verlangt er keine weiteren Bewirtschaftungseinschränkungen in Feuchtgebieten. Zudem fordert er praxistaugliche Ausnahmen von der Mindestbodenbedeckung im Winter, beispielsweise für Zuckerrüben, Kartoffeln oder Braugerste. Auf Stilllegungsflächen sollte aus DBV-Sicht unbedingt eine aktive Begrünung und leichte Bodenbearbeitung möglich sein. Bisher ist beides verboten, was auch Ökobetrieben bei der Unkrautbekämpfung Probleme bereiten kann.
Kein Verständnis hat der Verband für die Ansicht der EU-Kommission, sogenannte Länderermächtigungen verbieten zu wollen. Diese Ausnahmeregelungen erlauben den Ländern bisher bestimmte Maßnahmen regional angepasst zu gestalten, zum Beispiel bestimmte Kennarten auf Grünland länderspezifisch festzulegen oder eine Gebietskulisse für Feuchtgebiete und Moore auszuweisen. Bayern arbeitet nach Wochenblattinformationen an solchen Ausnahmeregelungen.
Alternativen zur Stilllegung gefordert
Um die Versorgungssicherheit für die Erntejahre 2023 und 2024 zu erhöhen, erwartet der Verband von der EU-Kommission zügig, die Pflicht zum jährlichen Fruchtwechsel sowie zur 4%-igen Stilllegung von Ackerland auszusetzen. So könnte Brüssel statt der Stilllegung auch den Anbau von Zwischenfrüchten, Untersaaten und Eiweißpflanzen zulassen.
Daneben hält die Berufsvertretung eine Reihe von bürokratischen Erleichterungen für nötig. Unter anderem sei das Frühwarnsystem bei geringfügigen Verstößen abzuschaffen, das nur zu aufwendigen und verhältnismäßigen Sanktionen führe. Für besser hält der Verband Bagatellregelungen und höhere Toleranzschwellen. Auch sollten Verstöße bei den Auflagen für Direktzahlungen, die nicht der Antragsteller zu verantworten, im nicht zugerechnet werden.