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Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)

EU-Agrarreform: Kritik an Selbstbegrünung und Fruchtfolgeauflagen

Josef Koch
Josef Koch
am Freitag, 06.05.2022 - 13:36

DLG-Ausschuss Ackerbau hat ein Sieben-Punkte-Programm für Nachbesserungen. Bund und Länder sind gefordert.

Brache-Stilllegung

Für zahlreiche Änderungen bei der Umsetzung der Agrarreform 2023 machen sich die Mitglieder des DLG-Ausschusses für Ackerbau sowie deren assoziierte Gastmitglieder stark. Über den Ausschussvorsitzenden Friedrich Baumgärtel, Landwirt aus Wegeleben (Sachsen-Anhalt), appellieren sie an die politisch Verantwortlichen des Bundes, der Länderregierungen oder der Kommunen, die geplanten Umstellungen ganzheitlich zu bewerten und kritisch zu hinterfragen.

Konkret mahnen die Ausschussmitglieder sieben Punkte, die aus ihrer Sicht fachlich begründet sind. So lehnen sie eine Selbstbegrünung bei Stilllegung und Pufferstreifen ab. „Dies führt zu hohem Druck unerwünschter Arten, die auf den angrenzenden Kulturflächen zu erhöhtem Pflanzenschutzmittelaufwand und weiteren Problemen bei der Erhaltung des GLÖZ und beim Pflanzenbau führen kann“, heißt es in der Begründung.

Kleine Flächen sollten auf Stilllegung anrechenbar sein

Daneben fordern sie beim jährlichen Fruchtwechsel mehr Flexibilität. Aus ackerbaulicher Sicht ist eine vielfältige Fruchtfolge vorteilhaft. Jedoch sollte auf einem Anteil von 10 % der Betriebsfläche eine Flexibilität im Sinne der guten landwirtschaftlichen Praxis möglich sein. Klima und Standortbedingungen führen im Pflanzenbau oft zu unvorhergesehenen Ereignissen, auf die reagiert werden müsse, so der DLG-Ausschuss.

Ebenso sollten auch Flächen kleiner 1000 m² auf die 4 % Stilllegung anrechenbar sein. Kleinstrukturierte Gebiete werden sonst deutlich benachteiligt und ihre Produktivität politisch herab gesetzt, warnen die Praktiker. Schließlich seien begrünte Pufferstreifen seien für den protektiven Gewässerschutz effektiv.
 

Bodendeckung hinterfragt

Deutlich machen die Praktiker, dass eine Bodendeckung um jeden Preis ist für einzelne Fruchtfolgekulturen und unter bestimmten Witterungsbedingungen nicht umsetzbar und auch nicht zielführend ist. Zwischenfrüchte förderten zwar Bodenfruchtbarkeit und böten Erosionsschutz.

Nach Einschätzung der Ausschussmitglieder sind sie allerdings mit Blick auf phytosanitäre Effekte („grüne Brücke“ und Mäuse) eine große Herausforderung und auf einigen Standorten oder Fruchtfolgen z. B. mit Kartoffeln oder Leguminosen manchmal nur unter großem Aufwand handhabbar, insbesondere auch weil keine Totalherbizide mehr zur Verfügung stehen werden.

Detailfragen schnell klären

Zudem halt die DLG-Experten eine flächendeckende Extensivierung für nicht erstrebenswert. Ihrer Meinung nach sichern eine bedarfsgerechte Düngung und moderner Pflanzenschutz nach integrierten Grundsätzen die Versorgung der Gesamtbevölkerung, Zudem stelle dies sicher, dass Flächen auch in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) erhalten bleiben.

Um die Planungssicherheit zu erhöhen, verlangen die Mitglieder des Ackerbauausschusses Detailfragen wie Winterbodenbedeckung nach spät räumenden Kulturen (Zuckerrübe/Mais), die Definition eines Wasserlaufes sowie die Standdauer für Zwischenfrüchte zügig zu klären. Als siebten Punkt erwarten sie Bund und Ländern, dringend die zunehmenden Antrags-, Kontroll- und Dokumentationstätigkeiten zu entbürokratisieren.

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