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GAP-Strategieplan

EU-Agrarreform: Änderungen bei Ökoregelungen sind denkbar

Josef koch
Josef Koch
am Mittwoch, 06.07.2022 - 12:34

Amtschefs der Bundesländer beraten über Anpassungen im GAP-Strategieplan. Bund präsentiert neue Vorschläge.

Hülsenfrüchte

Anlässlich der Sonder-Amtschefkonferenz (ACK) der Landwirtschaftsministerien zum GAP-Strategieplan am 6. und 7. Juli in Magdeburg deuten sich kleinere Anpassungen bei den Prämien zu den Ökoregelungen an.

Wie das Wochenblatt erfuhr, plant der Bund unter anderem bei der weiteren Fruchtfolge den Prämiensatz auf 45 €/ha statt bisher 30 €/ha anzuheben. Auch Änderungen bei der zusätzlichen Brache sind offenbar im Gespräch. Damit will der Bund auf die höheren Preise für Ackerfrüchte reagieren.

Höhere Prämien für Ökoregelungen hatte unter anderem auch der Deutsche Bauernverband gefordert. Ende Juli wollen sich die Länderagrarminister nochmals mit dem Bund treffen, um die Änderung zu beschließen.

AbL verlangt finanzielle Aufstockung

AbL-Vorsitzender Martin Schulz begrüßt, dass das BMEL nun offenbar doch plant, die Prämienhöhen einzelner Öko-Regelungen anzuheben. Dieser Schritt sei wichtig, um Klima- und Artenschutzmaßnahmen für Betriebe attraktiver zu machen. Ebenso wichtig verlangt der AbL- Vorsitzende, das Budget der Öko-Regelungen insgesamt anzuheben und alle Öko-Regelungen mit wirtschaftlicher Anreizwirkung auszugestalten.

„Zudem ließe sich dann auch die dringend benötigte Weideprämie für Milchkühe für die bisher überproportional benachteiligten Grünlandbetriebe finanzieren“, so Schulz. Dafür müsste die künftige Basisprämie von rund 150 €/ha aber weiter gekürzt werden.

Özdemir bleibt bei Lockerung Fruchtfolgeauflage

Bundesagrarminister Cem Özdemir hält zudem an seinem Vorschlag fest, die ab 2023 geltenden Fruchtwechselregelung in der EU-Agrarförderung um ein Jahr hinauszuschieben. „Mit dem Hinausschieben des Fruchtwechsels könnten unsere Bäuerinnen und Bauern alleine in Deutschland bis zu 3,6 Millionen Tonnen mehr Weizen produzieren. Und wir müssten nicht an die wenigen Flächen für den Artenschutz ran, wie es andere vorschlagen,“ begründet der Agrarminister. Er sieht e für wichtig an, dass die EU-Kommission jetzt zügig über seinen Vorschlag entscheide, dem sich inzwischen auch andere Mitgliedstaaten angeschlossen haben.

Schnelle Entscheidungen fordert auch der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, „Wir Bauern beginnen unmittelbar nach der laufenden Ernte mit den Anbaumaßnahmen für das kommende Jahr. Daher drängt die Zeit erheblich“, so Rukwied.

Frist 1. September

So müssen die Bauern beispielsweise wissen, ob sie im kommenden Jahr Weizen auf Weizen anbauen dürfen. Es geht um praktikable Regelungen bei der sogenannten Konditionalität. „Wenn wir hier keine zügige politische Entscheidung erhalten, muss die jetzige GAP-Förderung noch einmal um ein Jahr verlängert werden“, verlangt der DBV-Präsident. Als Stichtag nennt der Verband den 1. September. Solle bis dahin keine endgültige Klärung vorliegen, ist aus DBV-Sicht ein Inkrafttreten der Reform zum 1. Januar 2023 nicht vertretbar. Bis dahin muss laut Verband auch klar sein, dass die 4%-ige Pflichtbrache ausgesetzt wird.

In einem Anliegenpapier zur ACK fordert der Deutsche Bauernverband, fachlich notwendige Regelungen bei der Konditionalität zu erhalten, wie die aktive Begrünung und leichte Bodenbearbeitung bei GLÖZ 8, oder Ausnahmen für eine Mindestbodenbedeckung im Winter für den nachfolgenden Anbau von Zuckerüben, Braugerste oder Kartoffeln (GLÖZ 6). Zudem müsse das Antragsverfahren vereinfacht und eine verlässliche Auszahlung gewährleistet werden, heißt es im Papier.

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