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Erneuerbare Energie

Erneuerbare Energien: Habecks neuer Schlag gegen Biogas und Holz

Habeck-Rede
Josef Koch
Josef Koch
am Freitag, 14.04.2023 - 11:37

Für Holzfeuerungsanlagen soll es keine Förderung mehr geben. Bei Biogas drohen mit Novelle zu Energieeffizienz verschärfte Auflagen.

Die EU sieht Brennholz inzwischen zwar als erneuerbaren Energieträger an, doch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck ist offenbar von dieser Entscheidung nicht überzeugt. Denn im Entwurf einer Novelle der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW), die sein Ministerium vorgelegt hat, sollen beispielsweise Holzfeuerungsanlagen aus der Prozesswärmeförderung ausgenommen werden. Auch für Biogasbauern drohen weitere Einschränkungen. Das wird aus Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung zum Entwurf deutlich. Mit der EEW-Novelle will der Bund die Wärmewende in der Wirtschaft voranbringen.

„Die EEW-Novelle macht einen Schritt vor, aber gleichzeitig wieder drei zurück“, kommentiert Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE). Aus ihrer Sicht lässt vor allem die massive Beschränkung der Bioenergie, aber auch das Aussparen solarer Anwendungen viele Möglichkeiten der heimischen Energieträger bei der Wärmewende außen vor. „Somit bleibt das EEW ein Stückwerk.“

Nachteile für Biogasbauern drohen

Auch Biogasbauern drohen durch die Novelle weitere Auflagen. Um förderfähig zu sein, sollen sie künftig den Einsatz von „pflanzlicher primärer Biomasse“ auf 25 Masseprozent am Substratmix beschränken. Das schließt nach Schätzungen des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB) rund 7000 Biogasanlagen aus, die mehr nachwachsende Rohstoffe einsetzen. Ebenso begrenzt diese Auflage auch den Einsatz ökologisch besonders wertvoller Einsatzstoffe. Das HBB fordert daher in seiner Stellungnahme, die Beschränkung zu streichen.

Notfalls kann der HBB auch damit leben, wenn der Bund die Begrenzung analog zum Erneuerbare-Energien-Gesetz und zum Gebäude-Energie-Gesetz explizit die politisch nicht erwünschten Substrate begrenzt, also maximal 40 Prozent Getreidekorn oder Mais. Dies sollte aber nur für Neuanlagen greifen.

Eigennutzung von Biogas vorgeschrieben

Weitere Nachteile drohen laut HBB bei der Fördervoraussetzung für Biogasanlagen, mindestens 50 Prozent des jährlich erzeugten Biogases im Unternehmen selbst nutzen zu müssen. „Das verhindert die politisch erwünschte flexible, strommarktgeführte Fahrweise sowie eine effiziente Wärmenutzung“, schreibt das HBB in seiner Stellungnahme. Es fordert, die Förderauflage zu streichen oder nur auf die Wärmenutzung zu beschränken, um die flexible Stromerzeugung zu ermöglichen.

Um die KWK-Wärme von Biogasanlagen nutzbar zu machen, die weder betriebsintern genutzt noch über ein Wärmenetz abtransportiert werden kann, schlägt das Hauptstadtbüro vor, Wärmekonzepte zu fördern, bei denen die Wärme über mobile Wärmespeicher zu Abnehmern transportiert wird.

Holzfeuerungsanlagen sollen nicht förderfähig sein

Weiterer Kritikpunkt: Holzfeuerungsanlagen sollen aus der Prozesswärmeförderung ausgenommen werden. „Das ist völlig unverständlich. Das muss revidiert werden“, fordert Peter. Äußerst kritisch sieht sie auch die Beschränkung der Förderung auf die ausschließliche Nutzung holziger biogener Rest- und Abfallstoffe. Unter diesen Umständen werden Industriebetriebe nicht in die Holzenergieanlagen investieren, warnt die BEE-Präsidentin. Das Holzangebot unterliegt starken Schwankungen. Durch eine Einschränkung auf Baumschnitt und Erdbeerkisten lässt sich aus ihrer Sicht die Brennstoffversorgung nicht garantieren. Nach ihrer Meinung reicht es aus, wenn sichergestellt sei, dass die eingesetzten Hölzer nachhaltig erzeugt wurden.

Noch mal zurück zum Start

Laut EEW-Novelle soll es auch Fördergelder für Geothermie geben. BEE-Präsidentin Peter hält aber weitere Schritte für nötig. Thermische Wärmelösungen wie Solarthermie und Concentrated Solar Power sollten ebenfalls in die Förderkulisse aufgenommen werden.

Unter Strich fällt das BEE-Fazit zur EEW-Novelle klar aus: Die Bundesregierung sollte sich dringend noch mal zur Beratung zurückziehen und den Entwurf überarbeiten.

Der Anteil Erneuerbarer Energien an der Prozesswärme liege aktuell bei nur sechs Prozent. Durch die EEW-Reform drohe der niedrige Anteil zu stagnieren, so Peter.

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