Der Bundesrat hat den EU-Vorschlag zu einer Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten wichtiger Agrarprodukte begrüßt, zugleich aber vor hohen Bürokratiekosten bei der Umsetzung gewarnt. Der Waldschutz sei von entscheidender Bedeutung für den Klima- und Biodiversitätsschutz, erklärte das Ländergremium in seiner Sitzung am vergangenen Freitag (11.3.).
Mit der vorgeschlagenen Verordnung würden wichtige Regelungslücken geschlossen, die bislang im rechtlichen Rahmen der EU nicht oder nur teilweise berücksichtigt seien. Ziel müsse die Verwendung von Produkten aus entwaldungsfreien Lieferketten sein.
Allerdings könne die vorgesehene Regelung unverhältnismäßige bürokratische und finanzielle Belastungen für die betroffenen Akteure entlang der Lieferketten sowie in Verwaltung und Vollzug mit sich bringen, erklärte der Bundesrat. Die Länder appellierten an die Bundesregierung, sich für eine Minimierung dieser Belastungen einzusetzen.
Gleichzeitig begrüßten die Ländervertreter die vorgesehene Schaffung eines Länder-Benchmarking-Systems der Herkunftsländer. Der Bezug von Produkten aus Ländern oder Regionen mit niedrigem Risiko verringere den Aufwand zum Erstellen der Sorgfaltserklärung wesentlich.
Ebenso würde für das exportierende Land Anreize für einen stärkeren Schutz und eine bessere Politikgestaltung im Forst- und Agrarsektor geschaffen. Der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission sieht vor, dass bestimmte Rohstoffe und Produkte nur dann auf dem EU-Markt in den Verkehr gebracht oder aus der EU exportiert werden dürfen, wenn sie entwaldungs- und waldschädigungsfrei sowie im Einklang mit den Gesetzen des Ursprungslands produziert worden sind. Die Verordnung umfasst beispielsweise Soja, Palmöl, Rindfleisch, Kaffee, Kakao und Holz, einschließlich bestimmter Verarbeitungserzeugnisse,´.