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Industrieemissionsrichtlinie

Emissionen: Zuspruch für Schwedens Vorschlag

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Josef Koch
Josef Koch
am Donnerstag, 16.03.2023 - 18:46

Im EU-Umweltrat scheint ein Kompromiss für höhere Tierbestände für Auflagen zur Ammoniakreduzierung möglich.

Im federführenden EU-Umweltrat zeichnen sich zur geplanten Novelle der EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED) Kompromisslinien bei den Tierbestandszahlen ab. So brachte die schwedische Ratspräsidentschaft am Donnerstag (16.3.) für Rinder und auch für Schweine einen Grenzwert von jeweils 350 Großvieheinheiten (GV) ins Spiel. Geflügelbetriebe sollen sich ab 280 GV, an die höheren Auflagen zur Ammoniakreduzierung halten. Dagegen soll für Gemischtbetriebe mit Rinder-, Schweine- und Geflügelhaltung die Obergrenze bei 350 GV liegen.

Aktuell laufen in Brüssel noch die Gespräche zwischen den Mitgliedstaaten. Die EU-Kommission beharrte bisher auf die Obergrenze von 150 GV. Damit wären Tierhalter bereits ab 100 Milchkühen inklusive Nachzucht betroffen. Laut BBV-Tierhaltungspräsidentin Christine Singer wären von dem EU-Vorschlag zehnmal so viele bayerische Tierhaltungsbetriebe wie bisher betroffen. Das Landwirtschaftsministerium rechnet derzeit mit insgesamt 500 Betrieben.

Lemke plädiert für höhere Grenzen

Bundesumweltministerin Steffi Lemke erklärte, dass für Schweine die „Festlegung einer höheren Anzahl von Großvieheinheiten erforderlich“ sei. Eine konkrete Zahl nannte die Grünen-Politikerin allerdings nicht. Zwar hatte sie bei vergangenen Ratsitzungen auf einen niedrigeren Berechnungsschlüssel für Mastschweine gedrängt. Diese konkrete Forderung hat die deutsche Seite im Vorfeld dieses Umweltrates allerdings fallengelassen.

Hintergrund dafür ist, dass die GV-Berechnungsschlüssel des Statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat) von den deutschen Kennzahlen abweichen. Auch der schwedische Kompromissvorschlag stützt sich auf die Eurostat-Werte. Gerade für Schweine liegen die in Deutschland verwendeten Großviehumrechnungswerte des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) teils deutlich niedriger.

Unterschiedlicher GV-Schlüssel macht Probleme

So werden von Eurostat beispielsweise alle Schweine - außer Sauen sowie Ferkel unter 20 kg - mit jeweils 0,3 GV bewertet. Dies bedeutet, dass die Obergrenze, ab der Betriebe nicht unter die IED fallen, gemäß dem möglichen Ratskompromiss von 350 GV bei 1 166 Mastschweinen liegen würde. Derweil sieht der in Deutschland übliche KTBL-Schlüssel aber nur 0,13 GV für Mastschweine im Gewichtsbereich zwischen 25 kg und 115 kg vor. Auf der Grundlage des deutschen Systems läge der Schwellenwert für einen Mastbetrieb mit rund 2 695 Schweinen mehr als doppelt so hoch.

Einverstanden zeigte sich Lemke mit dem Einbeziehen der Rinderhaltung und dem Schwellenwert von 350 GV. Dies sei wichtig, um vor allem die Methanemissionen zu reduzieren. Hier wird von Eurostat eine Milchkuh mit 1,0 GV gleichgesetzt. Der KTBL-Schlüssel liegt höher, nämlich bei 1,2 GV. Dies bedeutet, dass bei einer Grenze von 350 GV nach dem Eurostat-Wert künftig für Betriebe bis 349 Milchkühen keine emissionsrechtliche Genehmigung notwendig wäre. Laut KTBL-Schlüssel würde die Genehmigungspflicht schon ab 291 Milchkühe greifen.

Mit Material von AgE
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Singer lehnt neue Grenzen ab

Wenig begeistert von dem EU-Vorhaben ist Singer, auch nicht von dem schwedischen Kompromissvorschlag. Schließlich gelten die Auflagen zur Verringerung der Ammoniakemissionen dann schon für Bestandsanlagen. Sie lehnt daher das Einbeziehen der Rinderhaltung in die IED-Richtlinie grundsätzlich ab. Die Tierhaltungs-Präsidentin fordert den Bund auf, sich für das Beibehalten der bisherigen Schwellenwerte für Stallanlagen mit Schweinen und Geflügel einzusetzen.

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