Erfolgreich war vergangene Woche der Antrag im Agrar- uns Wirtschaftsausschuss des Bundesrats zur Verlängerung der Tarifglättung für die Land- und Forstwirtschaft. Bayerns Agrarministerin Michaela Kaniber hatte den Antrag eingebracht. Der gemeinsame Antrag von Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt hat zum Ziel, die Regelung zu entfristen und auch in Zukunft mehr Planungssicherheit für die Landwirtinnen und Landwirte zu haben.
Im Finanzausschuss allerdings fand der gemeinsame Antrag indes keine Mehrheit. Daher ist es offen, ob am kommenden Freitag (28.10.) der Bundesrat dennoch einer Verlängerung zustimmen wird. Laut Tagesordnung entscheidet das Plenum dann über das Jahressteuergesetz 2022.
Durch die bisherige Tarifglättung können Land- und Forstwirte die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft auf drei Jahre gleichmäßig verteilen. Damit können gute und schlechte Wirtschaftsjahre miteinander ausgeglichen, sozusagen „geglättet“ werden. Das Verfahren mildert die Progressionswirkung des Einkommensteuertarifs ab. Eine Lösung ist aus Bayerischer Sicht dringend notwendig, weil die bisherige Regelung im Einkommenssteuergesetz mit dem Veranlagungszeitraum 2022 ausläuft.
Gutes Instrument bei stark schwankenden Gewinnen
Kanibers Argumente: Der fortschreitende Klimawandel mit all seinen Folgen wie Trockenheit, die Corona-Krise und vor allem leider auch der schreckliche Krieg in der Ukraine haben uns gezeigt, wie volatil unsere Märkte sind. Die Auswirkungen haben Bayerns Landwirtinnen und Landwirte durch starke Preis- und Einkommensschwankungen deutlich getroffen. Deshalb sei die Tarifglättung ein gutes Instrument, um zum Beispiel witterungsbedingte Gewinnschwankungen steuerlich abzufedern. „Weil die Bundesregierung im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 noch keine Lösung vorgesehen hat, setzen wir uns dafür ein, dass eine vereinfachte Tarifglättung im weiteren Gesetzgebungsverfahren vorgesehen wird“, so Kaniber.
Unterstützung mit ihrer Forderung erhalten die vier Bundesländer auch vom Deutschen Bauernverband. Für den Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, ist die sogenannte „Tarifermäßigung“ ein wichtiges Instrument, das eine ausgeglichene tarifliche Besteuerung aufeinanderfolgender guter und schlechter Wirtschaftsjahre gewährleistet. Krüsken sprach gegenüber Nachrichtendienst Agra-Europe von dringendem Handlungsbedarf, an dieser Regelung festzuhalten und ein Auslaufen zum Ende dieses Jahres zu verhindern.
DBV: Ermäßigung hat sich bewährt
Nach DBV-Einschätzung hat sich die Tarifermäßigung bewährt. Sie sei für die Finanzverwaltung und die Betriebe praktikabel. Wie keine andere Branche sei die Land- und Forstwirtschaft dem Klimawandel und den damit einhergehenden Ertragsschwankungen sowie volatilen Märkten ausgesetzt. Dies werde auch in Zukunft zu stark schwankenden Gewinnen führen.
Die Tarifglättung war 2019 in das Einkommensteuergesetz aufgenommen worden. Es sieht vor, dass anstelle der Bemessung der Einkommensteuer des aktuellen Steuerjahres ein glättender dreijähriger Durchschnittsgewinn herangezogen wird. Dabei wurde von Beginn an auf die drei Betrachtungszeiträume 2014 bis 2016, 2017 bis 2019 und 2019 bis 2022 abgestellt. Nach derzeitigem Stand können die Betriebe die Regelung letztmalig für den Dreijahreszeitraum 2019 bis 2022 anwenden.