Dabei handelt es sich um eine vorläufige Vereinbarung. Damit sollen Mindestanforderungen an die Wasserqualität eingeführt werden, um eine sichere Wiederverwendung von behandeltem kommunalem Abwasser in der landwirtschaftlichen Bewässerung zu gewährleisten.
Hintergrund ist, dass die EU nach Instrumenten sucht, um einige der Herausforderungen des Klimawandels anzugehen. Dazu zählen Möglichkeiten Wasser einzusparen oder effizienter einzusetzen. Die Verwendung von wiedergewonnenem Wasser im Agrarsektor könnte eine Rolle bei der Bewältigung von Wasserstress und Dürre spielen.
Derzeit wird Abwasser nur in wenigen Mitgliedstaaten wiederverwendet. Diese Praxis wird nach Ansicht der EU weit unter ihrem Potenzial eingesetzt. Klare Mindestanforderungen sollen dazu beitragen, eine sichere Praxis zu gewährleisten und das Vertrauen der Öffentlichkeit in landwirtschaftliche Erzeugnisse im EU-Binnenmarkt hoch zu halten.
Die vorläufige Vereinbarung muss nun vom Europäischen Parlament und vom EU-Rat formell genehmigt werden.