Die Sonder-Umweltministerkonferenz am 11. Dezember hat nach Aussage von Till Backhaus einen Durchbruch in dem sehr schwierigen Konfliktfeld gebracht. Nach intensiver Vorarbeit seit der Frühjahrskonferenz sei jetzt zum „Signifikanzrahmen“ eine einstimmige Übereinkunft getroffen worden. Dieses Regelwerk gibt einen bundeseinheitlichen Rahmen für die Länder bei der Genehmigung von Windkraftanlagen vor.
Für die Beurteilung der Frage, ob eine geplante Anlage mit dem naturschutzrechtlichen Vogelschutz im Einklang steht, soll es damit in zentralen Punkten künftig bundeseinheitliche Maßstäbe geben.
Eine Arbeitsgruppe der UMK hatte seit der Frühjahrs-UMK den Text erarbeitet. Dabei ging es auch darum, die inhaltliche Übereinstimmung von Länderregelungen mit dem bundeseinheitlichen Rahmen sicherzustellen.