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EU-Kommission

Einblick in die Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln

Getreide
Ulrich Graf
Ulrich Graf
am Freitag, 26.03.2021 - 10:33

Am Samstag, den 27. März, treten in der EU neue Regeln zur Transparenz und Nachhaltigkeit der Risikobewertung im Lebensmittelbereich in Kraft.

Die Kommission hatte sie im April 2018 als Antwort auf die Europäische Bürgerinitiative „Verbot von Glyphosat und giftigen Pestiziden“ vorgeschlagen. Unter anderem erhalten Bürgerinnen und Bürger automatisch Zugang zu allen Studien und Informationen, die die Industrie im Verlauf einer Risikobewertung vorlegt. Zudem werden Interessenträger und Öffentlichkeit zu den vorgelegten Studien konsultiert. Die Zivilgesellschaft wird ebenso wie EU-Staaten und Parlament auch stärker in die Arbeit der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit  einbezogen.

 

Zu den Neuerungen gehören:

• Transparenz: Die Bürgerinnen und Bürger erhalten über die EFSA-Website automatisch Zugang zu allen Studien und Informationen, die die Industrie im Verlauf der Risikobewertung vorlegt, außer in begründeten Ausnahmefällen. Darüber hinaus werden Interessenträger und breite Öffentlichkeit zu den vorgelegten Studien konsultiert, auch um zu eruieren, ob weitere Daten oder Studien verfügbar sind.

• Unabhängigkeit der Studien: Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wird über sämtliche in Auftrag gegebenen Studien unterrichtet, damit Unternehmen, die eine Zulassung beantragen, auch tatsächlich alle relevanten Informationen übermitteln und keine aus ihrer Sicht ungünstigen Studien zurückhalten. Darüber hinaus wird die Kommission in den kommenden vier Jahren vor Ort nachprüfen, ob Laboratorien und Studien den Standards entsprechen.

•  Einbeziehung und wissenschaftliche Zusammenarbeit: Mitgliedstaaten, Zivilgesellschaft und Europäisches Parlament sind ab 1. Juli 2022 im Verwaltungsrat der EFSA vertreten und dadurch in die Entscheidungen der Behörde einbezogen. Die Mitgliedstaaten fördern die wissenschaftliche Leistungsfähigkeit der EFSA und vermitteln ihr unabhängige Experten.

Kommission, EFSA und EU-Staaten arbeiten nun daran, die letzte Änderung der neuen Verordnung umzusetzen: sie erarbeiten einen allgemeinen Plan für die Risikokommunikation, um während des gesamten Risikoanalyseprozesses ein systematisches Vorgehen zu gewährleisten.

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