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Erneuerbare Energie

EEG: Sachverständige vergeben schlechte Noten

Josef Koch
Josef Koch
am Donnerstag, 19.11.2020 - 08:51

Etliche Sachverständige lassen bei der Anhörung am EEG-Entwurf kein gutes Haar. Wirtschaftsminister Altmaier muss nachsitzen.

Biogasanlage-Acker

Viel Kritik neben etwas Lob haben Sachverständige bei der Anhörung an der geplanten Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) geübt. Mehrere sahen sie als unzureichend, um die Klimaschutzziele Deutschlands und der EU zu erreichen, einer stellte diese Ziele aber auch grundsätzlich in Frage. Die Experten waren gestern (18. 11.) zu einer Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie geladen.

Die Bundesregierung hat eine durchgreifende Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vorgelegt, die das EEG von 2017 ersetzen und zum 1. Januar 2021 in Kraft treten soll. Darin hält die Bundesregierung am Ziel fest, dass es in Deutschland 2050 nur noch treibhausgasneutralen Strom geben soll. Das EEG will zudem die Weichen für das 65-Prozent-Ziel 2030 stellen. Mit verschiedenen Maßnahmen sollen zugleich die Förderkosten für erneuerbare Energien gesenkt werden. Der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion sieht dagegen vor, dass es ab 2021 keine Förderung nach dem EEG mehr gibt. Der Antrag der Linksfraktion fordert eine klimaneutrale Stromerzeugung bereits 2035, ein 80-Prozent-Ziel 2030 und eine dauerhafte Senkung der EEG-Umlage.

Güllevergärung ausbauen

Sandra Rostek vom Hauptstadtbüro Bioenergie begrüßte zwar, dass die Bundesregierung die Systemrelevanz der Biomasse erkenne. Ihr Entwurf bleibe aber weit hinter den notwendigen Änderungen zurück.

So könne Bioenergie den ihr im Klimaschutzprogramm 2030 zugedachten Beitrag nicht leisten. Strom aus Biomasse sei "gesicherte, steuerbare und speicherbare Energie" und daher besonders geeignet, Schwankungen bei Wind- und Sonnenstrom auszugleichen. Die in der Novelle vorgesehenen Bedingungen für Ausschreibungen bedrohten aber ihren Ausbau. Vorschriften zur Bemessungsleistung behinderten zudem die Nutzung der Güllevergärung, die aber besonders klimafreundlich sei, da mit ihr die Methanemission auf Feldern vermieden werde.

Rostek sprach sich für den Ausbau der Güllevergärung und eine praxistaugliche Flexibilisierung vor allem für die Holzenergie aus. Ebenso müsse der Bund die dazugehörigen Gebotshöchstwerte anheben. „Die Branche braucht jetzt ein deutliches Bekenntnis, dass die Bioenergie im erneuerbaren Energiesystem eine klare Perspektive hat“, so die Expertin.

Niedrigere Bagatellgrenze für Solaranlagen behindert Ausbau

Solaranlage-Stalldach

Daneben kritisierten mehrere Sachverständige, dass EEG-Novelle noch komplizierter sei als das bestehende EEG, das selbst von Fachleuten kaum mehr zu überblicken sei. Nach Einschätzung von Sebastian Bolay vom Deutschen Industrie-und Handelskammertag (DIHK) mache die Novelle erneuerbare Energien teurer als nötig und bremse ihren notwendigen Ausbau.

Als Beispiel nannte er den Bau von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern. Die Bagatellgrenze, oberhalb derer eine Ausschreibung vorgeschrieben ist, werde im Gesetzentwurf gesenkt. Dies werde viele vom Bau abhalten oder dafür sorgen, dass die Anlage kleiner dimensioniert wird als möglich, um unter der Grenze zu bleiben. Zudem würden gemischte Geschäftsmodelle, die Eigenversorgung und Stromverkauf kombinieren, mit der Novelle noch weiter erschwert.

In dieselbe Kerbe hieb Carsten Körnig vom Bundesverband Solarwirtschaft. Auf Anfrage seines Verbandes habe der Handelsverband Deutschland, dessen Mitglieder rund 400.000 Betriebsstätten hätten, mitgeteilt: "Unter den neuen Umständen werden wir größtenteils die Hände davon lassen." Neben der Ausschreibungsregelung seien auch die neuen Regelungen für den Eigenverbrauch ein Grund dafür. Mit ihnen würde die Nutzung von auf dem eigenen Dach erzeugtem Solarstrom teurer. Der bisherige Wachstumstreiber, nämlich die Solarstromerzeugung auf dem Dach, werde damit ausgebremst.

Patrick Graichen, Direktor der Denkfabrik Agora Energiewende, plädierte für wesentlich höhere Ausbauziele der erneuerbaren Stromerzeugung als im Gesetzentwurf. Die Klimawende laufe zum großen Teil über die Elektrifizierung, etwa im Straßenverkehr. Deshalb werde man 2030 mehr Strom brauchen. Durch die angestrebten höheren Klimaziele der EU werde zudem ein beschleunigter Ausbau noch dringlicher.

EEG ganz abschaffen

Eine gänzlich andere Position als die anderen Sachverständigen vertrat Horst-Joachim Lüdecke, Professor an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes. Erneuerbare Energien seien ineffizient und teuer, ihr Ausbau schade damit dem Standort Deutschland und sei zudem für das Weltklima irrelevant, da Länder wie China und Indien gleichzeitig immer mehr Kohle verfeuerten. Lüdecke forderte eine völlige Abschaffung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Anlagen, die wettbewerbsfähig seien, würden sich auch ohne Förderung durchsetzen.

Ansonsten plädierte Lüdecke für den Weiterbetrieb moderner Kohlekraftwerke mit hochwertigen Filteranlagen sowie für die Erforschung und Erprobung neuer Techniken der Kernenergie, die keinen nuklearen Abfall mehr erzeugten.

Lüdecke unterstützte als einziger Sachverständiger den Gesetzentwurf der AfD, die anderen äußerten sich in der Anhörung nicht dazu.

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