Den Beschluss des Bundestages über die EEG-Novelle 2021 bewertet Udo Hemmerling, stellvertretender Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, grundsätzlich positiv: „Das EEG 2021 gibt widersprüchliche Signale an die Landwirtschaft. So wird die Förderung für den Weiterbetrieb von Bioenergieanlagen deutlich verbessert, aber das „Kleingedruckte“ bei den Ausschreibungen enthält neue Fußangeln.
Die Bundesländer beraten morgen über die Novelle. Sie ist aber nicht zustimmungspflichtig. Daher sind keine Änderungen zu erwarten, bis das Gesetz Anfang Januar in Kraft tritt.
Bei den Photovoltaik (PV)-Freiflächenanlagen bleibt es bei der brachialen Ausweitung der 110-Meter-Streifen auf 200 Meter entlang Autobahnen und Eisenbahnen, die zu Lasten der Landwirtschaft geht.
Gleichzeitig wird ein neues Ausschreibungssegment für Agri-Photovoltaik geschaffen, also eine kombinierte Flächennutzung von Landwirtschaft und Solarenergie. Bei den PV-Dachanlagen ist die Ausweitung der EEG-Umlagebefreiung auf Anlagen bis 30 kW sehr zu begrüßen, denn damit gibt es für viele Landwirte Optionen zur Weiternutzung ausgeförderter PV-Anlagen über Eigenstromverbrauch.“
Hemmerling empfiehlt Betreiber von Biogas- und PV-Anlagen, die Weiternutzungsoptionen des EEG 2021 durchzukalkulieren. Die kommenden neuen EEG-Verordnungen für den Umstieg bestehender Biogasanlagen auf Güllenutzung sowie bei Agri-Photovoltaik sollten aufmerksam verfolgt werden. Außerdem soll es in 2021 eine neue investive Förderung des Bundes für eine verstärkte Güllenutzung in Biogasanlagen geben. "Hierfür stehen jährlich ca. 60 Mio. Euro aus dem Klimaschutzplan bereit,“ so der stellvertretende Generalsekretär.
Holzenkamp: EEG-Umlage auf für Genossenschaften senken
Der deutsche Raiffeisenverband bedauert, dass das Parlament die Schwellenwerte, ab denen eine Begrenzung der EEG-Umlage in Anspruch genommen werden kann, nur für bestimmte Branchen gesenkt hat. Die genossenschaftlichen Unternehmen der Milch-, Futter- und Fleischwirtschaft fallen nicht darunter, obwohl auch sie dringend auf eine Begrenzung der Energiekosten angewiesen sind, um ihre Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Vergleich zu sichern.
„Hier muss dringend nachgebessert werden. Die genossenschaftliche Agrarbranche ist systemrelevant und ein wichtiger Baustein, um die Versorgungssicherheit der Landwirtschaft und der Verbraucher sicherzustellen. Dies stellt sie während der Corona-Pandemie unter Beweis“, so Raiffeisenpräsident Franz-Josef Holzenkamp.
Neue Stolpersteine eingeführt
Die Bilanz der Bioenergieverbände fällt gemischt aus: Zwar ist das EEG 2021 an vielen Stellen Ausdruck einer seit langem überfälligen Rückbesinnung auf die unverzichtbaren Vorzüge der Bioenergie, gleichzeitig enthält das neue Gesetz aber viele Regelungen, die der Erreichung der Ziele aus dem Klimaschutzprogramm im Bereich Bioenergie entgegen stehen.
So begrüßen die Verbände, dass viele ihre zentralen, seit Jahren brennenden Anliegen nun endlich aufgegriffen wurden. Um den Anlagenpark und die signifikanten Strom- und Wärmeerzeugung zu stabilisieren, komme dies wirklich in allerletzter Minute, heißt es in einer Erklärung.
Es konnten wegweisende Verbesserungen erreicht werden, die endlich wieder eine Zukunftsperspektive für die Strom- und Wärmeerzeugung der Bioenergie aufzeigen. "Doch bleibt dieser Weg leider auch gepflastert mit alten und neuen Stolpersteinen“, kommentiert Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie.
Stabiles Ausschreibungsvolumen für Biogas
Einer konsequenten Umsetzung des Klimaschutzprogramms für die Bioenergie sei man vor allem durch die Anhebung der Ausschreibungsvolumina auf 600 MW jährlich (zuzüglich 150 MW pro Jahr für Biomethan) näher gekommen. Dies bilde zwar das Ziel von 42 Terawattstunden für die Bioenergie nicht vollumfänglich ab, sei aber ein substanzielles Signal, dass die Bioenergie im Strom- und Wärmebereich auch weiterhin gewollt sei.
Ebenso zu werten seien auch die Anhebungen der Gebotshöchstgrenzen für Neu- und Bestandsanlagen sowie die neuen Anreize für Biomethan und der Ausgleich für Wettbewerbsnachteile kleiner Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 500 kW. Auch die Flexibilisierung von Biogas gehe gestärkt aus dieser Novelle.
Holzenergie: Höhere Bemessungsleistung
Erfreulich seien auch die Verbesserungen im Bereich der Holzenergie. Durch die Verlängerung der Realisierungsfrist in den Ausschreibungen würden auch Neuanlagen endlich wieder möglich. Die Begrenzung der Bemessungsleistung sei zwar nach wie vor ein herber Einschnitt, jedoch sei es gelungen, dies zumindest auf 75 Prozent statt wie vorgesehen auf 60 Prozent abzumildern, wodurch dem wichtigen Beitrag der Holzenergie zur Prozess- und Fernwärme Rechnung getragen werde. Die Einigung auf eine Übergangsregelung für Altholzkraftwerke finden die Verbände gut.
Diese wichtigen und dringenden Anpassungen könnten allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass nach wie vor schwerwiegende Hindernisse und Fehlsteuerungen bestünden, mit denen der Gesetzgeber den eingeschlagenen Weg für die Bioenergie stark erschwere. Dies betreffe beispielsweise die so genannte „endogene Mengensteuerung“, nach der in unterdeckten Ausschreibungen jeweils die höchsten 20 Prozent der eingereichten Gebote keinen Zuschlag erhalten sollen, so Rostek. Gepaart mit der unsäglichen „Südquote“ sorge dies für eine massive Verunsicherung im Markt. Zudem seien neue Hürden eingezogen worden, die eine konsequente Flexibilisierung von Bestandsanlagen verhinderten.
Unzureichende Anreize für Güllevergärung
Völlig unverständlich bleibe zudem, dass der Gesetzgeber nicht die Chance ergriffen habe, auch die Klimaschutzleistung der Bioenergie zu stärken. Die Anreize zur Ausweitung der Vergärung von Gülle in Biogasanlagen, die ebenfalls mit den Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen wurden, seien nach wie vor unzureichend. Hier müsse nun dringend zügig nachgebessert werden, vor allem für Güllekleinanlagen über 75 kW. Außerdem müsse die Bundesregierung zeitnah von der neuen Verordnungsermächtigung zur Einführung einer Anschlussvergütung für bestehende Gülleanlagen Gebrauch machen.
Bayerns Bauerpräsident Walter Heidl, bedauert das Fehlen zusätzlicher Anreize für die Güllevergärung über Biogasanlagen sowie für die Vergärung von ökologisch wertvollen Einsatzstoffen wie Kleegras, Wildpflanzenmischungen oder Blühpflanzen. "Es ist sehr schade, dass die Politik die Chance auf weitere Impulse in diesen Bereichen nicht genutzt hat“, so Heidl.
Die Bioenergieverbände haben ein Informationspapier erstellt, das einen Überblick über die wichtigsten Neuregelungen zur Biomasse im EEG gibt. Sie können es hier herunterladen.