Erst seit gut zwei Monaten in Kraft, und schon wird eine Korrektur im Erneuerbaren Energiengesetz 2021 (EEG) nötig. Ein juristisches Gutachten bestätigt: Die Eingriffe und Streichung des Investitionszuschusses für flexible Leistung („Flexzuschlag“) von Biogasanlagen sind sachlich nicht gerechtfertigt und verletzen den Vertrauensschutz in staatliche Förderzusagen.
Damit ist die Regelung in einigen Konstellationen sogar verfassungsrechtlich bedenklich, so die Juristen. Das Gutachten haben Branchenverbände wie Fachverband Biogas oder Bundesverband Bioenergie beauftragt.
Fehler kurzfristig korrigieren
„Das Gutachten bestätigt mit juristischer Fachexpertise unsere Einschätzung“, sagt Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie. Die neuen Anforderungen an die Flexibilisierung von Biogas sowie die laufenden Kosten des Erhalts der Flexibilisierung erfordern ihrer Meinung nach den Flexzuschlag auch im zweiten Vergütungszeitraum. Das ließe sich auch gegenüber der EU jederzeit rechtfertigen. „Der rückwirkende Eingriff ist zudem ein – noch dazu unnötiger - Eingriff in bereits getätigte Investitionen“, so Rostek.
Die Verbände sehen kurzfristigen Korrekturbedarf im EEG, um den flexiblen Biogas-Anlagenpark nicht noch weiter zu gefährden.
Viele Biogasbauern im Stich gelassen
Nach Einschätzung der Bioenergieverbände wirkt sich die Streichung („Flexzuschlag“) für tausende Biogasanlagen dramatisch aus. Laut Rostek hofften die Betreiber von Biogasanlagen auf eine Perspektive für den flexibilisierten Weiterbetrieb ihrer Anlagen in das EEG 2021 gelegt – und fühlen sich nun im Stich gelassen.
Dabei wisse der Gesetzgeber um die große Relevanz flexibler Leistung für das Gelingen der Energiewende und wollte dies gerade mit diesem Gesetz im Anlagenbestand zusätzlich anreizen, meint Rostek. Die Streichung des Flexzuschlags war in den letzten Zügen des Gesetzgebungsverfahrens ohne angemessene Fachdiskussion eingebracht worden, unter anderem, um vermeintlich drohenden beihilferechtlichen Bedenken seitens der EU-Kommission vorzugreifen. So hatte sich der Wirtschaftsausschuss des Bundestags für die folgenschwere Änderung ausgesprochen. Drei Tage später hat der Bundestag das EEG 2021 durchgewunken.