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Erneuerbare Energie

EEG: Wo Habeck bei Biogas nachbessern soll

Josef Koch
Josef Koch
am Donnerstag, 17.03.2022 - 13:06

Bionenergiebranche fordert höhere Vergütungen für Gülle-Kleinanlagen und mehr Flexibilität.

Biogas

Die Bioenergieverbände fordern in ihren Stellungnahmen zur EEG-Novelle etliche Verbesserungen. Am Donnerstag (17.3.) ist die Verbändeanhörung zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) geendet. Bundesklimaschutzminister Robert Habeck will die Novelle bis Ostern im Kabinett beschließen und anschließend dem Bundestag vorlegen.  werden soll. Nach Auffassung des Hauptstadtbüros Bioenergie bleibt der Vorstoß aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hinter den großen Potenzialen der Branche zurück.

„Tatsächlich sieht der Entwurf sogar Änderungen im EEG vor, die energiepolitisch unnötig und teils kontraproduktiv sind und in den nächsten Jahren zu einem Rückgang der Strom- und Wärmeerzeugung aus Biogasanlagen, Holzheizkraftwerken und Biomethan führen könnten“, warnt Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros.
 

Fokus auf Flexibilisierung

Dazu zählt ihrer Ansicht nach insbesondere die beabsichtigte Fokussierung der Biomasse-Vergütung auf Biomethan-Spitzenlastkraftwerke. Eine solche sei energiewirtschaftlich unnötig, weil in einem flexiblen Energiesystem der Flexibilitätsbedarf effizienter und günstiger durch andere Optionen bereitgestellt werden könne, insbesondere auch durch flexible Biogasanlagen, Biomethan-KWK und Holzheizkraftwerke.

Der Neubau solcher Spitzenlastkraftwerke darf laut Bioenergiebranche deshalb nur einen kleinen Baustein der Bioenergie-Vergütung im EEG darstellen. Der Fokus sollte weiterhin auf dem Erhalt und der Flexibilisierung des heutigen Anlagenparks sowie auf die Erschließung noch offener Biomassepotenziale liegen.

Daneben sollten aufgrund der hohen Abhängigkeit von importierten fossilen Energieträgern und der aktuellen Preisdynamik auch kurzfristige Änderungen angegangen werden. Laut Rostek sind so die endogene Mengensteuerung sowie die Südquote ersatzlos zu streichen. Die Höchstbemessungsleistung sei auszusetzen und größere Anreize für die Vergärung von Gülle sowie für die Umrüstung bestehender Biogasanlagen auf die Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz zu schaffen.

Sondervergütungsklasse: Bemessungs- statt installierter Leistung

Konkret verlangt die Branche die Obergrenze für die Sondervergütungsklasse (§ 44) von 150 kW installierter Leistung auf mindestens 150 kW Bemessungsleistung umzustellen, ohne die installierte Leistung zu begrenzen. So könnten auch Anlagen mit ca. 50 Prozent höheren Güllemengen die Sondervergütungsklasse in Anspruch nehmen.

Der Vergütungssatz sollte bis zu einer Bemessungsleistung von 75 kW um 2 ct/kWh erhöht und die Degression ausgesetzt werden. Zudem sollten auch die Obergrenzen von bestehenden Güllekleinanlagen (EEG 2012 bis 2021) entsprechend geändert werden.

Attraktive Anschlussregelungn gefordert

Ebenso hält Rostek eine Weiterentwicklung der Anschlussregelung für kleine Gülleanlagen in der Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV) für nötig. Ziel müsse sein, attraktive Anreize für Gülle-Kleinanlagen zu schaffen, zumal sie sich gut für die Flexibilisierung eignen. Das Hauptstadtbüro schlägt daher vor, die Vergütungssätze werden bis zu 75 kW auf 22 ct/kWh, bis 150 kW auf 18 ct/kWh festzulegen.

Als notwendig sieht die Branche höhere Zuschläge für Kleinanlagen, die hohe Anteile Gülle vergären. Der bisherige Zuschlag von 0,5 ct/kWh ist aufgrund der Kostensteigerungen nicht mehr ausreichen. Der Verband fordert daher eine Erhöhung des Zuschlags auf 2 ct/kWh bis zu einer Bemessungsleistung von 250 kW und auf 1 ct/kWh bis zu einer Bemessungsleistung von 500 kW.

Höhere Vergütungen für Agri-PV nötig

Nach Auffassung des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE) muss sich die deutliche Anhebung der Auktionsvolumen für Solarparks auch in einer entsprechenden Öffnung der Flächenkulisse für deren Standortwahl niederschlagen. Innovative Solaranwendungen wie Agri-Photovoltaik (PV) blieben chancenlos, wenn sie mit konventionellen PV-Technologien im weitgehend ungeschützten Wettbewerb um Marktprämien stünden.

Experten des Freiburger Fraunhofer Instituts ISE halten wegen höherer Investitionskosten eine künftige Einspeisevergütung für hochaufgeständerte Agri-PV-Anlagen von 7 bis 9 ct/kWh für nötig, für bodennahe Agri-PV-Anlagen zwischen 5 und 6 ct/kWh.

Für den „Ausbauturbo“ bei der Windenergie an Land sind laut BEE jenseits der Änderungen im Natur- und Artenschutzrecht, Planungsrecht und bei der Flächenausweisung wichtige Weichenstellungen vorzunehmen. Diese Änderungen will die Regierung aber erst im “Sommerpaket” angehen.

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