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Grundsatzfrage

Düngeverordung: LsV - Das Original setzt weiter auf ein Moratorium

Abstand
Ulrich Graf
Ulrich Graf
am Montag, 27.04.2020 - 12:01

Land schafft Verbindung - Das Original sieht nicht ausreichend erwiesen, inwieweit Nitrateinträge durch die Landwirtschaft erfolgen.

Am 23. April 2020 hat der Deutsche Bundestag eine Änderung im Wasserhaushaltsgesetz in erster Lesung beschlossen, dass Gewässerrandstreifen in Hanglagen angelegt werden müssen. Land schafft Verbindung - Das Original hält dies für eine Katastrophe. Denn dieses koste den Landwirten Millionen und bringe auch noch eine Entwertung der Flächen mit sich, wie vom Normenkontrollrat festgestellt wurde.

Frage nach den Nachweisen

Ob das EuGH Urteil von 2018 zur Nitratrichtlinie von 1991 als Grund für den Beschluss herhalten könne, zweifelt LsV an. Dies werfe die Frage auf, so LsV, ob überhaupt der Nachweis erbracht wurde, dass hier Nitrateinträge durch die Landwirtschaft vorlägen, die diese Änderung im Wasserhaushaltsgesetz rechtfertigen würde.

Schon in der Diskussíon um die neue Düngeverordnung habe die Regierung bewiesen, dass sie nicht in der Lage oder nicht Willens sei, Richtlinien der EU umzusetzen. Das EuGH Urteil von 2018 nebst Mahnschreiben habe Deutschland aufgefordert, ein repräsentatives Messstellennetz zu installieren und die Nitratrichtlinie von 1991 umzusetzen. Dies sei schon mit der Düngeverordnung 2006 erfolgt.

LsV - Das Original verweist auf ein Alternativkonzept

Es gebe nach Ansicht von LsV durchaus ein Alternativkonzept, welches es ermöglicht, das EuGH Urteil 2018 nebst Mahnschreiben von Juli 2019 zu erfüllen, die Landwirte nicht zu belasten, ein sehr genaues Messstellennetz zu haben und die Regierung gut da stehen lässt.

Entwickelt wurde es von den Vereinen QDR e. V., Land schafft Verbindung e. V. (i. G.), der IG Saargau in Zusammenarbeit mit der Kanzlei HSA, Potsdam.

Moratorium zur Düngeverordnung

LsV - Das Original fordert nach wie vor von der Bundesregierung ein Moratorium zur Düngeverordnung. Hier sei fast 30 Jahre versäumt worden, diese Richtlinie umzusetzen. Die Ausrede, man habe dazu keine Zeit, könne hier also nicht gelten. 

Maike Schulz-Broers äußerte sich dahingehend, dass die Landwirtschaft hier nicht als Sündenbock herhalten sollte, sondern hier genau geschaut werden muss, wer oder was  als Verursacher in Frage kommt, um hier dann Abhilfe zu schaffen oder geogene Faktoren zu akzeptieren.