München/Berlin – Kaniber plädierte auf dem Sondertreffen der Agrar- und Umweltminister der Länder in Berlin für Anpassungen in der Düngeverordnung. „Wir setzen die Vorgaben der Nitratrichtlinie nicht nur mit der Düngeverordnung um, sondern dokumentieren auch mit der Milliardenhilfe des Bundes und der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes, wie ernst wir den Gewässerschutz nehmen. Dieses Gesamtpaket muss die Kommission doch positiv würdigen!" Deshalb müsse es auch möglich sein, die Düngeverordnung im Bundesrat noch dort zu verändern, wo es wissenschaftlich begründet und fachlich gerechtfertigt sei. Nur so könnte letztlich ein gut ausbalanciertes Gesamtpaket entstehen, das Bayern mittragen könne
Auf der Sitzung drängten nicht nur Bayern, sondern auch viele andere Länder auf die Klärung offener Fragen noch vor der Bundesratssitzung am 3. April, insbesondere für die Ausweisung der roten Gebiete. "Die Aussage des Bundes, dass für den Bundesrat kein Handlungsspielraum bestehe, kann ich so nicht nachvollziehen und schon gar nicht akzeptieren“, sagte Kaniber.
Bedarfsgerechte Düngung für Zwischenfrüchte
Um die Belange des Gewässerschutzes und der bäuerlichen Landwirtschaft in Einklang zu bringen, forderte Kaniber die bedarfsgerechte Düngung aller Zwischenfrüchte zu ermöglichen. Nur wenn die Zwischenfrüchte gut entwickelt sind können sie vor Erosion schützen. Das ist ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz.
Die Frist zur Aufzeichnung der erfolgten Düngung innerhalb von zwei Tagen sei weder praxisgerecht noch notwendig, so Kaniber. „Hier bin ich mit meinem Kollegen in Baden-Württemberg einig, den Landwirten in der oft angespannten Arbeitssituation während der Vegetationszeit eine Frist von vier Wochen zu ermöglichen.“
Außerdem forderte die bayerische Landwirtschaftsministerin: „Wir brauchen bis zur Ausweisung der neuen roten Gebiete Rechtssicherheit für die Landwirte.“ Daher sollten die vorgesehenen neuen Pflichtvorgaben für die Landwirte erst gelten, wenn die Überprüfung der Ausweisung der roten Gebiete durch die Länder abgeschlossen ist. Anschließend müssten die Landwirte ausreichend Zeit erhalten, mit notendigen baulichen Maßnahmen auf die neue Situation zu reagieren.